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III. Weiteres zur Wertpsychologie.
Umständen den Ego nur betreffen, sofern der Ego davon Kenntnis
nimmt, also soweit der Alter und sein Verhalten zum Erfassungsobjekt
für den Ego wird. Da sich das Werterlebnis des Alter natürlich nicht
im Ego zuträgt, liegt eben eine Übertragung im strengen Wortsinne
auch hier nicht vor: genau genommen hat man es also wieder mit
Vermittlung ohne Übertragung zu tun, wenn sich auch diese Vermitt-
lung in ganz eigentümlichen und namentlich für die Ethik hoch-
bedeutsamen Formen vollzieht.
Ohne Zweifel stehen unter allen Umständen derlei Quasiüber-
tragungen den eigentlichen Übertragungen insofern charakteristisch näher,
als die übrigen oben betrachteten Vermittlungen, daß bei ihnen, wie
bei den eigentlichen Übertragungen, jedesmal zwei Wert-, respektive
Werthaltungstatbestände vorliegen, deren einer als Primär-, der andere
als Sekundärwert, respektive -werthaltung bezeichnet zu werden ver-
dient. Dort handelt es sich um eine Angelegenheit des näheren, hier
um eine des entfernteren Subjektes bei demselben Objekte, indes
bei den eigentlichen Übertragungen Stamm- und Übertragungswert,
beziehungsweise Sache des näheren und des entfernteren Objektes bei
identischem Subjekte ist. Volle Analogie zwischen eigentlichen und
Quasiübertragungen ist hier insofern vorausgesetzt, als als Ausgangs-
punkt der Übertragungen auch bei den Quasiübertragungen nur Wert-
erlebnisse in Betracht gezogen sind. Die Begründung dafür fällt mit
der bei den eigentlichen Übertragungen¹ zusammen: man wird mit einem
Leid kaum erhebliches Mitleid fühlen, das dem Leidenden selbst
unerheblich erscheint. Wenn man aber dem Helden oder Märtyrer nicht
weniger, sondern mehr Anteil zuwendet als dem Weichling, so könnte
dabei doch bereits das Berechtigungsmoment eine Rolle spielen, auf die
hier noch nicht einzugehen ist. Immerhin bleibt aber hier wohl noch
mehr als bei der analogen Behandlung der eigentlichen Übertragung eine
theoretische Unfertigkeit zurück, der eine eingehendere Untersuchung
abzuhelfen haben wird.
Dagegen kann schon heute auf eine eigentümliche Unvollkommen-
heit der hier durchgeführten Betrachtungsweise hingewiesen werden,
eine Unvollkommenheit, die allem Anschein nach sich nicht beseitigen
läßt, solange die Sekundärwerthaltungen nach Analogie der Wertüber-
tragungen, also jedenfalls als vermittelte Werthaltungen behandelt
werden. Dient nämlich der Charakteristik der Sachlage die Wendung:
„E hält das O wert, weil A es werthält", so zeigt sich das hier
unvermeidliche „weil" streng genommen als zu unbestimmt, um den
Tatbestand der Sekundärwerthaltung allemal sicherzustellen. Es trägt
sich ja keineswegs selten zu, daß einer an einem Objekte, das ihm
lange gleichgültig war, erst Interesse zu nehmen beginnt, sobald ein
anderer es schätzt: jener hält auch hier wert, weil dieser werthält
und das wertgehaltene Objekt ist das nämliche; dennoch fehlt das
Eigentümliche dessen, was den Sekundärwerthaltungen, wie sie uns im
1 Vgl. oben S. 106.
