§ 4. Übertragung und Vermittlung bei Werthaltungen.
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langt nun das zweite, das Vermittlungssupplement, wie man das Analogon
zum Übertragungssupplement nun nennen kann, noch besondere Beach-
tung, sofern eine Determination am Material seines Objektivs zu einer
wichtigen Wendung des Wertgedankens führt.
Daß es keine Werthaltung ohne Subjekt gibt, ist ebenso selbst-
verständlich, als daß nicht begehrt, noch geurteilt, angenommen oder
vorgestellt werden kann, wenn kein Subjekt da ist, an dem das betref-
fende Erlebnis sich abspielt. Aber ebenso klar ist es angesichts der
Erfahrung, daß in keinem dieser Erlebnisse das Subjekt, unbeschadet
seiner Unentbehrlichkeit, obligatorisch miterfaßt und etwa das Erlebnis
in Relation zu diesem Subjekte betrachtet wird. Und so gewiß jedem
seine Erlebnisse normalerweise als die seinen bewußt werden können,
so wenig pflegt ein solches Bewußtwerden für ein Erlebnis konstitutiv
zu sein. Das gilt auch von der Werthaltung eines Objektes O, bei der
der Werthaltende keineswegs genötigt ist, außer an O auch noch an
sich selbst zu denken. Es ist darum durchaus ein besonderer Schritt
erforderlich, um von dem wie immer begründeten Gedanken „O hat
Wert“ zu dem Gedanken zu gelangen „O hat Wert für mich“. Der
naiven Objektivität und Absolutheit des ersteren Gedankens steht die
Subjektivität und Relativität des letzteren, so bescheiden sie ist, augen-
scheinlich als Produkt der Erfahrungen davon gegenüber, daß bei weitem
nicht alle Subjekte das nämliche Objekt werthalten, so daß, wer von
Werthaltungen Kenntnis nimmt, wohl daran tut, dabei nicht nur das
Objekt, sondern auch das Subjekt in den Kreis seiner Beachtung ein-
zubeziehen.[32] So könnte das Urteil O hat Wert für mich" leicht erst
im Gegensatz zu Urteilen wie O' hat Wert für den X oder Y❝ zu-
standekommen und sich auch wohl leicht als eine nahezu abundante
Erweiterung des Urteils „O hat Wert" schlechthin darstellen. Während
aber so zunächst jeder „Wert" ohne Beisatz ein „Wert für mich“ sein
zu müssen scheint, so daß, wie wir eben gesehen haben, das Urteil
"O hat Wert" fast formalistisch die Werthaltung des O vermittelt, ist
durch den Wert für mich" nun unverkennbar der „Wert" schlechthin
keineswegs gegeben, da der Wert für mich noch durchaus nicht der
Wert für den X oder Y, kurz für den Alter sein muß. Um so beachtens-
werter und namentlich für die Ethik wichtig ist die Tatsache, daß gleich-
wohl in vielen Fällen das Urteil „O hat Wert für den Alter" im Ego,
das ist im Urteilenden eine Werthaltung vermittelt, daß hier der Alter
also einigermaßen so funktioniert, als ob er der Ego wäre. Außer dem
O kommt auch hier kein Werthaltungsobjekt in Frage, so daß in der
Tat auch diesmal nur von Vermittlung ohne Übertragung zu reden ist.
Dennoch trägt sich etwas wie eine Übertragung zu, indem die Wert-
haltung gleichsam vom Subjekte Alter auf das Subjekt Ego übergeht.
Man könnte insofern der Objektübertragung, von der früher gehandelt
worden ist, eine Subjektübertragung gegenüberstellen, oder wenigstens
hier eine „uneigentliche" oder „Quasiübertragung" statuieren.[33]
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Um in dieser Sache noch etwas klarer zu sehen, empfiehlt es
sich, bereits an dieser Stelle vorübergehend vom Gedanken der emotio-
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