§ 4. Übertragung und Vermittlung bei Werthaltungen.
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so sind dann alle Wertgefühle übertragen, ohne daß damit auf eine
unendliche Reihe rekurriert würde. Dem ist indes nur der Gedanke
der Werthaltungsübertragung in ausreichender Klarheit entgegenzuhalten.
Ihm gemäß heißt eine Werthaltung nicht insofern übertragen, als sie
in irgend einer Weise auf ein Gefühl zurückweist, sondern sofern das
Wertverhalten zum Objekte O auf das Wertverhalten zu einem anderen
Objekte P zurückgeht. Dieses Erfordernis ist natürlich nicht erfüllt,
wenn das zweite Gefühl überhaupt gar kein Wertgefühl ist. Das
Dilemma: entweder eine fehlerhaft unendliche Reihe oder unübertragene
Werthaltungen wird also wohl unvermeidlich sein.
So bleibt die apriorische Erwägung zugunsten unübertragener
Werthaltungen in Kraft. Es kommen dann die vielen deutlichen Belege
dafür hinzu, daß, rein empirisch besehen, unser Werthalten so häufig
über gewisse letzte Gegenstände tatsächlich nicht hinausgeht, solche
also, denen gegenüber der Gedanke einer Werthaltungsübertragung nicht
etwa erst theoretisch auszuschließen ist, sondern umgekehrt höchstens
erst unter irgend welchen theoretischen Gesichtspunkten in den Kreis
der Erwägungen einzubeziehen wäre.
Demgemäß sind nun auch Argumente, die die Übertragenheit
aller Werthaltungen plausibel zu machen versuchen könnten, von nur
scheinbarer Stringenz. So insbesondere die Berufung auf das Prinzip,
daß alles seinen Grund haben müsse, womit eigentlich nur auf die
eben abgelehnte Betrachtungsweise zurückgegriffen ist, so daß man sich
auch hier schon durch die Analogie mit dem Erkennen, respektive
Urteilen orientieren kann. Gesetzt nämlich zunächst, daß nichts Er-
kenntnis heißen darf, was nicht seinen Grund hat, so verschlägt dies
noch gar nichts gegenüber der Eventualität falscher Urteile: ebenso
könnte für berechtigtes Werthalten ganz wohl etwas verbindlich sein,
was das Werthalten ganz im allgemeinen, von dem jetzt die Rede ist,
nicht trifft. Es kommt nun aber hinzu, daß der sogenannte Satz vom
Grunde sowohl dem zu erfassenden Objektive als dem Erfassen nach
einer ganz bestimmten Interpretation bedarf, um überhaupt als all-
gemeines Prinzip aufrecht erhalten werden zu können. Das Objektiv,
daß rot nicht grün ist, hat keinerlei Objektiv mehr zugrunde liegen
und nur, wenn man den Begriff des Grundes ausreichend erweitert, um
im Bedarfsfalle auch Objekte einbeziehen zu können, kann man unserem
Objektive die Objekte rot und grün mit einiger Natürlichkeit¹ als Grund
oder Gründe zuschreiben. Und ebenso ist das, worauf man „hinblicken"
muß, um der Erkenntnis, daß rot von grün verschieden sei, mit Evidenz
teilhaftig zu werden, keinerlei Objektiv, sondern es sind eben wieder
nur die Objekte rot und grün, was auch für den Begriff speziell des
„Erkenntnisgrundes" eine angemessene Erweiterung verlangt. Allgemein
also: muß das „Warum“, nach dem man fragt, ein Objektiv, respektive
1 Mein Versuch, es anders zu halten (vgl. „Über die Stellung der Gegen-
standstheorie im System der Wissenschaften", Leipzig 1907, S. 54, auch Zeit-
schrift für Philos. u. philos. Kritik, Bd. 129 f. [1906 f.]), wird eben wegen seiner
Künstlichkeit aufgegeben werden müssen.
