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III. Weiteres zur Wertpsychologie.
darum bei weitem noch nicht zu freuen braucht. Unmittelbar nach der
Genesung freut man sich wohl nicht selten der wiedererlangten Gesund-
heit, dem Gesunden aber fehlt bekanntlich nur zu oft jede Schätzung
dessen, was er in seiner Gesundheit besitzt. Auf ethischem Gebiete findet
man im Verhalten der Gesamtheit zu Verbrechen und Verbrechern deut-
liche Belege für das hier Behauptete: die verbrecherischen Anlagen
verspüren wir, wo sie uns begegnen, deutlich als Übel, während wir
uns bei bloßem Mangel an solchen kaum aufzuhalten pflegen.
Nichtseinsleid ohne Seinsfreude zeigt unser Verhalten sehr häufig
den Gegenständen gegenüber, die zur Abhaltung von Schmerzen oder
sonstigen Unannehmlichkeiten, wie wir deren eben zuvor gedacht haben,
dienen an Einrichtungen im Interesse öffentlicher Gesundheitspflege
zum Beispiel wird man sich recht lebhaft und unliebsam gemahnt fühlen,
wo sie fehlen; sind sie da, so denkt niemand daran. Ähnliches gilt von
Bequemlichkeits-, ja Genußmitteln, die einem zum „Bedürfnis" geworden
sind der Reiche macht sich nichts aus dem Komfort, in dem er von
Jugend auf gelebt hat; indes er ihn schmerzlich vermißt, wenn er sich
einmal ohne ihn behelfen muß. Im Bereiche des Ethischen bietet Hieher-
gehöriges das Verhalten der öffentlichen Meinung etwa zum moralisch
„Korrekten", das deren Aufmerksamkeit und Reaktion erst dort auf
sich zieht, wo es fehlt.
Nichtseinsfreude ohne Seinsleid endlich kann man erleben, wo
man sich an etwas Unangenehmes ausreichend gewöhnt hat, um dadurch
nicht mehr belästigt zu werden, den Entfall dieses Unangenehmen aber
doch noch als Erleichterung verspürt. Wer gelernt hat, auch in unruhiger
Umgebung geistige Arbeit zu tun, mag, wenn der Lärm einmal aussetzt,
das immerhin noch als eine Wohltat sich gern gefallen lassen. Auch
hier kann man übrigens der ethischen Erfahrung ein illustrierendes
Beispiel entnehmen: ich meine, wie nach dem bisherigen leicht zu
erraten, das Verhalten zum moralisch „Zulässigen". Man wird stets
sehr erfreut sein, wenn man dort, wo man der Natur der Sachlage
nach mit der Eventualität dieses „Zulässigen" rechnen muß, es nicht
antrifft; trifft man es aber, so findet man sich zumeist ohne Mühe
darein.
Durch Beispiele dieser Art ist der empirische Nachweis dafür
erbracht, daß Gegengefühle in keiner der Gestalten, in denen sie auf-
treten können, durch Notwendigkeit aneinandergebunden sind. Es trägt
der Beweiskraft der Beispiele nichts ab, wenn der Ausfall des betreffen-
den Gegenteils nicht jedesmal restlos zu konstatieren wäre, wenn man
es also hin und wieder nicht mit völlig reinen Fällen zu tun haben
sollte. Denn die apriorische Gesetzmäßigkeit, deren Anschein diese
Beispiele zerstören sollen, betrifft die Gefühle auch ihrer Stärke nach.
Nicht nur, daß zum Beispiel Seinsfreude mit Nichtseinsleid Hand in
Hand gehen muß, scheint jene Gesetzmäßigkeit zu verlangen, sondern
auch, daß wo das Dasein eines Dinges mich in hohem Maße erfreut,
das Nichtdasein des Dinges mit ebenfalls starkem Schmerz verbunden
sein müßte. Ist also von zwei Gegengefühlen das eine gegenüber dem
