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III. Weiteres zur Wertpsychologie.
und ihm zustimmend, konzediert A. Boltuno w¹ zwar keine Variabilität
in der Intensität, wohl aber eine in der,,Quantität". Daß überdies ver-
schiedenen Wertgefühlen gegenüber Begehrungen verschiedene, also
bald größere, bald geringere Motivationskraft [23] zukomme, wird von
keiner Seite bestritten, daraus aber dann freilich eventuell die Konsequenz
gezogen, daß, -was man zunächst für verschiedene Wertgefühlsstärken
zu nehmen geneigt sein mag, eben die verschiedene Motivationskraft
sei. Aber es scheint doch um vieles natürlicher, die Verschiedenheit
der Motivationskraft eben als Folge der Stärkeverschiedenheit zu verstehen,
als diese Verschiedenheit umgekehrt auf eine Relation zurückzuführen,
zu der man keine ihr zu Grunde liegenden Glieder aufzuweisen gewillt
ist. Überdies spricht wohl auch die direkte Empirie hier eine ausreichend
deutliche Sprache. Wer alles an Habe und Gut verloren hat, reagiert
anders, und zwar doch wohl charakteristisch stärker, als wem eine
mäßige Geldsumme abhanden gekommen ist. Wer sich fruchtbarer Berufs-
tätigkeit erfreut unter angenehmen Lebensumständen, kann doch ohne
Zweifel auf jene Tätigkeit mehr Wert legen, das heißt ihr gegenüber
ein stärkeres Wertgefühl auslösen als hinsichtlich der sonstigen Unge-
störtheit seines Lebens. Man wird also den Wertgefühlen prinzipiell wohl
die quantitative Variabilität zuerkennen dürfen, die sonst keiner der
Hauptklassen unter den Gefühlen fehlt.
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Wie sich die so einigermaßen aufgewiesenen qualitativen und
quantitativen Bestimmungen auf Akt und Inhalt der Wertgefühle ver-
teilen, ist durch das Dargelegte natürlich noch ganz unausgemacht.
Durch den Gegensatz von Ernst- und Phantasiegefühl, der, wie wir
wissen, auch den Wertgefühlen nicht fehlt, ist natürlich auch hier der
Akt, durch die Verschiedenheiten der Wertarten, soweit die Voraus-
setzungen dabei nicht in Frage kommen, der Inhalt in Mitleidenschaft
gezogen. Auch die Verschiedenheiten der Wertgrößen scheinen als quan-
titative Bestimmungen zunächst den Inhalten zugeordnet, was einen
Parallelismus der Aktstärken immerhin nicht ausschlösse. In all diesen
Dingen aber besteht noch größte Unsicherheit, die erst eingehende Einzel-
untersuchung zu beseitigen hoffen darf.
§ 2. Die Gegengefühle.
Wir wenden uns der näheren Betrachtung einiger gesetzmäßigen
Beziehungen zu, die für dasselbe Subjekt zwischen Werthaltungen mit
gemeinsamem Objekt (respektive Quasiobjekt) unter der Voraussetzung
bestehen, daß die Werthaltungen die typischen Ausgestaltungen erfahren
haben, die durch die Polarität einerseits dieser Erlebnisse selbst, anderer-
seits durch die Polarität ihrer psychologischen Voraussetzungen ermöglicht
sind. Als Gefühle nämlich haben die Werthaltungen, wie bereits zu erwähnen
war, allemal entweder Lust- oder Unlustcharakter, wofür namentlich bei
Urteilsgefühlen (im Gegensatz zu bloßen Annahmegefühlen) ganz wohl
1 „Über den Strukturzusammenhang zwischen dem ästhetischen Wertgefühl
und seinen intellektuellen Voraussetzungen", Berliner Dissertation, 1909, S. 28,
vgl. ebenda S. 23, Anm. 6.
