§ 1. Zur Beschreibung der Werthaltungen.
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So verdient das Objekt schon bei der Werthaltung ausdrückliche
Beachtung und es empfiehlt sich, hier noch einer besonderen Komplikation
zu gedenken, die auf die natürliche Zusammengesetztheit aller Objekte
und Quasiobjekte zurückgeht, mit denen unser Werthalten zu tun hat.
Richtet sich nämlich die Werthaltung auf das Objekt O und besteht
dieses aus den endlich oder unendlich vielen Bestandstücken 01, 03,
...On, so werden für die Werthaltung normalerweise sicher nicht alle diese
Komponenten gleich wesentlich sein. Wer eines Bleistiftes bedarf, um
sich damit Notizen zu machen, dem kann es leicht einerlei sein, ob
der Bleistift hart oder weich ist. Wer ein gutes Buch schätzt, das er
in seinem Besitz hat, wird oft genug nicht danach fragen, in welcher
Farbe es gebunden ist und so fort. So zerfallen die Bestimmungen,
die den Gegenstand O ausmachen, zwanglos in Bestimmungen O', die
für die Werthaltung maßgebend sind und in Bestimmungen O", die es
nicht sind und die so gleichsam die unwesentliche Hülle ausmachen,
die den wesentlichen Kern umgibt. Passend kann man dann vom Stand-
punkte der Werthaltung aus die O' als die Kernbestimmungen,
die O" als die Hüllenbestimmungen von O bezeichnen. Indem
aber die Werthaltung sich gleichwohl dem ganzen Gegenstande O zu-
wendet, hat es Sinn, auch diese Hüllenbestimmungen cum grano salis
als Objekte der Werthaltung in Anspruch zu nehmen. Wir werden auf
sie bei Betrachtung der Werthaltungsvermittlungen¹ noch zurückzu-
kommen haben.
Wenden wir uns nunmehr von den Gefühlsgegenständen den
Gefühlen selbst zu, so ist vor allem nicht zu verkennen, daß die oben
erwähnte Präsumtion von der qualitativen Gleichheit aller Gefühle
(nämlich natürlich der Lustgefühle untereinander und der Unlustgefühle
untereinander) sozusagen noch vor dem Versuche liegt, Akt und Inhalt
am Gefühlserlebnis selbst auseinander zu halten und daher gestattet,
auch bereits ohne Bezugnahme auf eine solche Unterscheidung erwogen
zu werden. Was indes für sie spricht, ist schwerlich mehr als die
ziemlich abstrakte Möglichkeit, für die sich empirisch darbietenden
Verschiedenheiten die intellektuellen Voraussetzungen verantwortlich
zu machen² und durch eine derartige „Reduktion" eine theoretisch
vielleicht erwünschte Vereinfachung der Beschreibung zu erzielen.
Damit ist indes vorerst jedenfalls die Verschiedenheit der Aspekte
anerkannt; um aber zu einem Urteil über die ,,Reduktion" zu ge-
langen, dazu bieten sich ungesucht zwei Wege dar. Einmal kann
unter besonderen Umständen der nämliche (angeeignete) Gegenstand
zu verschiedenen Gefühlen vom nämlichen Vorzeichen gehören: das
nämliche Bild kann mein Wohlgefallen erregen und mir zugleich (viel-
leicht wegen seiner Schönheit, vielleicht auch aus anderem Grunde)
wert sein; dennoch ist das Gefühl des Gefallens nicht das Wertgefühl.
1 Vgl. unten III, § 4.
"
2 Vgl. W. Liel, Gegen eine voluntaristische Begründung der allgemeinen
Werttheorie" in den von mir herausgegebenen „Untersuchungen zur Gegenstands-
theorie und Psychologie", Leipzig 1904, S. 527 ff.
