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II. Die Werterlebnisse.
falls ihnen dies nicht etwa schon vor aller Transformation eigen ist.
Urteilsinhaltsgefühlen mit solchen Voraussetzungen aber kommt im Hin-
blick auf das diesen Untersuchungen gestellte Hauptthema insofern eine
bevorzugte Position zu, als wir darin jene Gestalt der Wertgefühle vor
uns haben dürften, die dem in seinem Wesen zu exponierenden Wert-
gedanken am nächsten stehen. Sie verdienen mit Rücksicht hierauf eine
besondere Benennung: ich will sie als Werthaltungen bezeichnen, habe
hierzu jedoch etwas Persönliches und etwas Außerpersönliches zu bemerken.
Außerpersönlich ist die schon seinerzeit bei Prägung dieses Wortes¹
ausgesprochene, aber auch heute noch nicht überflüssige Verwahrung
dagegen, als sollte „werthalten" soviel bedeuten als „für wert halten“,
was natürlich ein Urteil, genauer ein Werturteil wäre, indes es sich
jetzt um ein Wertgefühl handelt. Auf eine gewisse Konvention wird
ein solcher Wortgebrauch sicherlich angewiesen sein, aber doch nicht
auf eine, der das vorwissenschaftliche Sprachgefühl nicht in wünschens-
werter Weise zu Hilfe käme. Wenn wir Alten in Österreich sagen: „Wir
wollen das Andenken an unseren dahingegangenen alten Kaiser hoch-
halten", dann heißt das doch nicht, wir wollen dieses Andenken für
etwas Hohes halten, es als solches betrachten oder dergleichen. Unver-
kennbar ist hier kein Urteil gemeint, sondern ein Gefühl, und zwar ein
Wertgefühl, wenn auch natürlich keines, das etwa das „Andenken" im
Sinne eines subjektiven Erlebnisses zum Objekt hätte.
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Einigermaßen persönlich ist dagegen immerhin der Hinweis darauf,
daß der Sinn, den ich im obigen dem Terminus „Werthaltung“ beigelegt
habe, gegenüber meinem ursprünglichen Vorschlage eine Determination
aufweist. Was ich einst Werthaltung" nannte, war kurzweg das näm-
liche wie, Wertgefühl", was schon an sich eine terminologische Abundanz
ausmacht. Jetzt möchte ich nur solche Wertgefühle Werthaltungen nennen,
die durch ein Seins- insbesondere Existenz-) Objektiv hindurch auf ein
Objekt oder Quasiobjekt als ihr Objekt2 gerichtet sind. Daß ich anderen
Gefühlen, bei denen vermöge der Beschaffenheit des Objektivs nicht
auch noch ein solches Objekt ausreichend deutlich hervortritt, gleichwohl
nicht den Anspruch abstreiten möchte, auch ihrerseits für Wertgefühle
zu gelten, findet darin seine Begründung, daß am Ende doch auch sie
Wertstellungnahmen bedeuten, wenn dabei auch das Objekt dieser Stellung-
nahme wenig deutlich zur Geltung kommt. Vermöge der Transformierbar-
keit sind das dann zwar nicht explizite, aber immerhin sozusagen noch
implizite Werthaltungen.
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Nebenbei kann die so zu rechtfertigende Auseinanderhaltung der
Termini Wertgefühl und Werthaltung" auch noch einer anderen
Differentiation nutzbar gemacht werden. Den Wertgefühlen ist zwar,
wie wir wissen, die Präponderanz des Voraussetzungsinhaltes über den
Voraussetzungsakt eigen; wir haben aber auch schon gesehen, daß das
nicht soviel besagt wie völlige Bedeutungslosigkeit von Aktverschieden-
1,Psych. eth. Unters. z. Werttheorie", S. 14 [auch Register].
2 Womit der Eventualität von Gefühlsobjekten noch in anderem Sinne
wieder nicht vorgegriffen sein soll, vgl. unten III, § 1.
