§ 6. Denk- und insbesondere Urteilsgefühle.
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kommen, hängt dann nur davon ab, ob das betreffende Urteil affirmativ
oder negativ ist. Die der Kausalauffassung aus der Eventualität der
Nichtexistenz erwachsende Schwierigkeit entfällt jetzt restlos, da ein
negatives Urteil als Erlebnis dem affirmativen in keiner Hinsicht nach-
steht, auch nicht in der Fähigkeit, ein Gefühl mit sich zu führen. Ob
ferner das Urteil wahr oder irrig ist, kann, was das begleitende Gefühl
anlangt, nicht wohl etwas verschlagen; auch im Falle eines affirmativen
Existenzurteiles braucht also das Objekt des Wertgefühles keineswegs
zu existieren. Ebensowenig kann eine Störung darauf zurückgehen,
daß das Wertobjekt einmal statt in einem Existenz- in einem Bestand-
objektiv, gleichviel ob positiver oder negativer Qualität, erfaßt wird,
so daß, wenn wir zunächst noch vom letzten unserer obigen para-
digmatischen Beispiele absehen, der für die Wertgefühle charakteristische
Sachverhalt zusammenfassend so beschrieben werden kann: Jedesmal
wird die Existenz oder der Bestand eines Gegenstandes durch ein Urteil
erfaßt, an das sich ein Gefühl, eben das Wertgefühl, ausreichend eng
anschließt, daß der beurteilte Gegenstand zugleich auch den Gegenstand
des Gefühles abgeben kann. Ein Gefühl dieser Art wird passend Urteils-
gefühl heißen dürfen, so daß sich nun auch sagen läßt: die Wertgefühle
sind nicht nur Seinsgefühle, sondern (allerdings mit einem sogleich aus-
zusprechenden Vorbehalte verstanden) auch Urteilsgefühle¹, wobei sich
das Urteil als das adäquate Erfassungsmittel für das den Wertgefühlen
charakteristische Sein der Wertgegenstände darstellt.
Dieser Beschreibung fügen sich allerdings jene Potentialwert-
erlebnisse nicht, die, obwohl auch für sie der Wertgegenstand nach
seinem Sein respektive Nichtsein in Betracht kommt, doch nicht mit
der Tatsächlichkeit des Seins respektive Nichtseins rechnen. Aber da
ist das Werterlebnis, auch sofern es kein Begehren, sondern gefühls-
artig ist, doch kein eigentliches, wenigstens kein Ernstwertgefühl, sondern
ein Phantasiegefühl. Das Mittel, durch das dieses sich gleichsam seines
Gegenstandes bemächtigt, ist kein Urteil, sondern eine Annahme², die
hier wie sonst so oft³ Urteilsstelle vertritt. Man wird kaum irregehen,
wenn man hier auch das Phantasiewertgefühl als eine Art Surrogat
für ein Ernstwertgefühl betrachtet, daraufhin diesem die Stellung der
1 Wunderlicher Weise ist dieser schon 1894 („Psych. eth. Unters. usw.", § 8)
eingenommenen Position der Vorwurf gemacht worden, daß sie „auch die sinn-
liche Annehmlichkeit und Unannehmlichkeit (die »Vorstellungsgefühle«) nicht
gattungsmäßig von den Wertgefühlen unterscheidet" (A. Boltunow, „Über
den Strukturzusammenhang zwischen dem ästhetischen Wertgefühl und seinen
intellektuellen Voraussetzungen", Berliner Diss. 1909, S. 6). Eher schiene es mir
einen Mangel an „gattungsmäßigem Unterscheiden" zu verraten, wenn schon der
Titel dieser Schrift von ästhetischem Wertgefühl" handelt. Über „ästhetischen
Wert" vgl. immerhin unten IV, § 7. Übereinstimmendes zum Anteil des Urteils
bei C. Stumpf verzeichnet meine Abhandlung „Über Urteilsgefühle, was sie sind
und was sie nicht sind“ (Arch. f. d. ges. Psychol., Bd. VI, 1905, S. 27, auch
Ges. Abhandl., Bd. I, S. 584); auf Einschlägiges bereits bei F. Brentano macht
A. Boltuno w aufmerksam (a. a. O., S. 6).
2 Vgl. ,,Über Annahmen" 2, S. 332 ff.
3 A. a. O., S. 357 f.
