§ 2. Wert und Begehren.
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Das Begehren ist somit eine Weise, in der wir auf ein erfaßtes Objekt
ganz speziell seinem Werte nach reagieren; das Begehren scheint
also durchaus die Stellung eines Werterlebnisses einzunehmen. Während
wir es im Vorangehenden nur mit Gefühlen oder Phantasiegefühlen
als Werterlebnissen zu tun hatten, tritt hiermit eine ganz andere Klasse
psychischer Erlebnisse¹ gleichsam konkurrierend in die nämliche Posi-
tion, und sofern wir hier darauf aus sind, in den Werterlebnissen das
Wesentliche des Wertgedankens aufzusuchen, erhebt sich die Frage,
ob man sich zu diesem Ende an das Fühlen oder an das Begehren zu
halten habe. Handelt es sich in der Tat darum, zwischen den beiden
Erlebnisklassen eine Wahl zu treffen, so wird am besten durch den
Versuch festzustellen sein, wie sich das eine und wie sich das andere
Erlebnis zur Wesensbestimmung des Wertes heranziehen ließe.[8]
§ 2. Wert und Begehren.
Beginnen wir mit dem Begehren, 2 so bietet sich als einfachste
Eventualität die Bestimmung dar, Wert habe etwas, sofern es begehrt
wird. Dem steht indes die Tatsache der vielen Wertobjekte entgegen,
die zu gegebener Zeit so wenig begehrt werden, daß man nicht einmal
an sie denkt, ohne daß darum dem betreffenden Objekte sein Wert-
charakter in irgend einer Weise verlorengegangen wäre. Man wird
sich also statt auf aktuelles höchstens auf potentielles Begehren berufen
können, indem man ein Wertobjekt als solches durch die Eignung zu
kennzeichnen versucht, unter günstigen Umständen begehrt werden zu
können. Nur darf man dieses ,können" natürlich nicht etwa so weit
verstehen, daß darunter jede auch noch so entfernte oder etwa bloß
,,logische Möglichkeit Platz findet. Niemand wird etwas schon darum
wertvoll nennen wollen, weil, es zu begehren, nicht gerade schon von
vornherein ausgeschlossen ist. Gemeint ist vielmehr, was man oft,
freilich ungenau, auch als Begehren benennt, indem man etwa vom
Freunde sagt, er wünsche das Beste seines Freundes, obwohl er sicher
nicht Tag ein Tag aus an den Freund und sein Wohl denkt. Deutlicher
mag darum immerhin sein, hier statt von Begehrbarkeit von potentiel-
lem Begehren zu reden.
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Die sich so ergebende Position nachzuprüfen, dazu bietet die
Natur des Begehrens insofern einen Behelf eigener Art dar, als durch
1 Von Versuchen, diesen Klassengegensatz zu verwischen oder zu über-
brücken, soll hier abgesehen werden. Wenn H. Münsterberg Philosophie der
Werte, Leipzig 1908, S. 63 — besonders weitgehend behauptet,,,Die Lust am Reiz
ist ein Streben nach seiner Fortwirkung, das mit der Reizwahrnehmung selbst
verschmilzt; die Unlust ein Streben nach der Beseitigung des Reizes, das eben-
falls mit der Wahrnehmung zusammenfließt", so ist das vor dem Forum direk-
tester Empirie einfach falsch. Vgl. übrigens auch E. Müller-Freienfels,,,Grund-
züge einer neuen Wertlehre", Annalen der Philosophie, Bd. 1 1919, S. 324 ff.
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2 Anregende Beiträge zur Diskussion dieser Frage bietet W. M. Urban,
,Valuation, its nature and laws", London 1909, S. 35 ff.
3 Zur literarischen Kontroverse hierüber vgl. „Über Annahmen",2 S. 326 ff,
übrigens auch,,Für die Psychologie und gegen den Psychologismus in der all-
gemeinen Werttheorie", Logos, 1912, Bd. III, S. 3 f.
