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I. Voruntersuchungen.
Eindruck sogleich entscheidend bestimmen zu lassen. Wir wollen also
einen etwas näheren Einblick zu gewinnen versuchen. Es empfiehlt sich
zu diesem Ende, darauf aufmerksam zu sein, daß die Opfer zu dem-
jenigen, dem sie im Sinne der uns beschäftigenden Auffassung Wert
verleihen, sich in zweierlei Stellung befinden können. Entweder es
handelt sich dabei um Opfer, die zur Herstellung, respektive Herbei-
schaffung des fraglichen Objektes bereits haben gebracht werden müssen,
oder um Opfer, die zur Erhaltung oder etwa im Verlustfalle zum Zwecke
der neuerlichen Verwirklichung des Objektes erst zu bringen wären.
Wir können die beiden Fälle als den der bereits gebrachten und den
der erst bevorstehenden Opfer auseinander halten und jeden Fall
besonders erwägen.
Beginnen wir mit den vergangenen Opfern. Man hätte sich also
etwa zu denken, daß durch Arbeit, die an einem Gegenstande ver-
richtet wird, sich eine Art Aufspeicherung von Wert in diesem Gegen-
stande vollzieht. Wirklich geschieht es ja zuweilen, wie oben schon
erwähnt, daß uns eine Sache darum wert wird, weil wir so viel Mühe
auf sie haben wenden müssen.¹ Aber diese Analogie könnte höchstens
dann der Hauptthese zu statten kommen, wenn diese auf die Voraus-
setzung gebaut wäre, derjenige, der das Opfer bringt und derjenige,
für den dadurch der Wert entsteht, müsse jedesmal eine und dieselbe
Person sein. Daran ist aber gar nicht zu denken; denn unter dieser
Voraussetzung dürfte ja Geschenktes, Ererbtes, Gefundenes, kurz irgend-
wie mühelos Gewonnenes auch nicht den geringsten Wert haben, was
der Erfahrung auf das Offenkundigste widerspricht, mag übrigens ceteris
paribus das Erworbene gegenüber dem überkommenen Besitz in Betreff
der ihm zuteil werdenden Schätzung auch noch so sehr im Vorteile
sein. Und wenn insbesondere die theoretischen wie die agitatorisch
praktischen Verfechter der Arbeitswerttheorie das Kapital immer wieder
als vorgetane Arbeit, als „Arbeitskristall" u. dgl. in Anspruch nehmen,2
so ist dabei sicher nicht an die Beschränkung auf ein einziges Subjekt
gedacht.
Sieht man daraufhin von der Einschränkung ab, die in der Vor-
aussetzung der Identität des opfernden Subjektes mit dem Wertsubjekte
liegen müßte, so kann man immerhin fürs erste die auf die Erzeugung
des betreffenden Wertobjektes aufgewendete Arbeit, respektive die Her-
stellungskosten als empirische Instanz zugunsten der vorhergehenden
Opfer in Anspruch zu nehmen versuchen. Gleichwohl ist nichts leichter,
als die These von den vorhergebrachten Opfern, wenn man sie sogleich
in ihrer Allgemeinheit in Betracht zieht, ad absurdum zu führen. Ihr
zufolge gäbe es ja streng genommen keine überflüssige oder in diesem
Sinne vergebliche Arbeit: auch wenn ein Träger seine Last recht oft ziel-
los hin- und hertrüge, müßte daraus eine Wertsteigerung des Getragenen
resultieren. Wer recht Wertvolles besitzen wollte, brauchte weiter nichts,
1 Wieser, Ursprung und Hauptgesetze, S. 104.
2 A. a. O. S. 113.
