§ 2. Wert und Bedürfnis.
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Ungreifbarkeit psychischer Erlebnisse an sich zu haben scheint, doch
glücklich noch auf das Gebiet des so beruhigend greifbaren Körperlichen
hinübergerettet und ihn so jener,,naturwissenschaftlichen" Betrachtungs-
weise zugeführt zu haben, von der auch heute noch wissenschaftlich
ganz gebildete Menschen im stillen meinen, daß sie sich um keinen
Preis auf etwas Außerphysisches, das heißt eben auf Psychisches ein-
lassen dürfe. Unter solchen Umständen ist hier vor allem zu fragen
unerläßlich, inwieweit es mit der physischen Natur des Bedürfnisses
denn eigentlich seine Richtigkeit habe.
Der Nachweis dafür scheint fürs erste leicht zu erbringen. Es ist
ja nichts alltäglicher, als von leiblichen Bedürfnissen zu reden, die man
dem Tiere ebenso gut zuschreibt wie dem Menschen. Dann sagt man
aber auch noch ebenso natürlich von den Pflanzen, sie brauchen oder
bedürfen Licht, Luft und so fort; und am Ende ist das Anwendungs-
gebiet unseres Wortes nicht einmal durch die Grenzen organischen Lebens
eingeschränkt. Ein Elektromotor,,bedarf" eines Stromes von dieser
Stärke und jener Spannung, ein Straßenbahnwagen eines Motors von
so und soviel Pferdekräften; ein zu lange ununterbrochen benütztes
Leclanché-Element,,bedarf" der Ruhe so gut wie ein zu stark ausge-
nützter Ackergrund; ein schadhaftes Gerät,,bedarf" der Ausbesserung
und so fort. Überdies scheint es nun aber auch leicht, den Gesichts-
punkt anzugeben, der für diese so außerordentlich weite Anwendung
des Wortes,,Bedürfnis" als entscheidend angesehen werden kann und
der einen Rekurs auf Psychisches in keiner Weise verlangt. Ein ver-
fallendes Haus,,bedarf" der Reparaturen, weil es ohne diese zugrunde
ginge: es,,bedarf" eben dessen, was zu seiner Erhaltung nötig ist. Noch
deutlicher wird dies auf dem Gebiete organischen Lebens; und hier
tritt eventuell noch das Moment der Arterhaltung hinzu, der man dann das
auch über die Organismen hinaus für das Bedürfnis Maßgebende als
Selbsterhaltung gegenüberstellt. So ist es denn in der Tat der Zusammen-
hang mit Selbst- und Arterhaltung, durch den man die Tatsache des
Bedürfnisses ausreichend charakterisieren zu können meint: er bietet
demgemäß auch gar keinen Anlaß, über das wohlvertraute Gebiet des
Physischen hinauszugehen.
Stellt man sich hier nicht etwa auf den stets in gewissem Sinne
unangreifbaren Standpunkt eines ,,sic volo" auf Grund der Definitions-
freiheit, so muß man einer solchen Auffassung schon die Tatsache ent-
gegenhalten, daß man, natürliche Redeweise vorausgesetzt, das Wort
,,Bedürfnis" kaum auf jeden Fall von Erhaltung wird anwenden wollen:
vom Bedürfnisse eines Karzinoms nach Nahrungszufuhr oder eines Hoch-
wassers nach dem Bruch eines Schutzdammes wird doch nicht gut zu
reden sein, woraus zu schließen ist, daß die Selbsterhaltung nur unter
gewissen Vorbehalten¹ mit der Tatsache des Bedürfnisses in engem
Konnex steht. An einem solchen Vorbehalte scheint es aber auch im
Bereiche der menschlichen Bedürfnisse keineswegs zu fehlen. Oder wird
1 Auf die Natur dieses Vorbehaltes kommen wir unten S. 16 zurück.
