Anhang.
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32 [Za Seite 115]. Präsumtion des Wertes auf Grund eigener oder fremder
Werthaltung, ähnlich der Präsumtion der Wahrheit auf Grund vorliegender
Überzeugung, vgl. „Emotionale Präsentation“, S. 137 f.
Gehört wohl streng genommen nicht hierher, wird aber mindestens zu
berühren und später (bei Berechtigung) aufzunehmen sein.
33 [Zu Seite 115]. Vielleicht hier Terminus „Sekundärwerthaltung“ ein-
zuführen, der unten S. 118 angewendet.
34 [Zu Seite 123]. Wertgefühle scheinen der Erwerbung, dem Entstehen
und Vergehen leichter zugänglich als insbesondere ästhetische Gefühle, vgl. Lipps,
„Ethische Grundfragen", 2. Aufl., S. 26 f., Musikbeispiel, S. 29, Gemälde.
35 [Zu Seite 126]. Hier ist Gedanke der Aktualisation nur sehr unan-
schaulich eingeführt. Bei mündlicher Darlegung macht sich Bedürfnis geltend,
auf Impuls oder Berechtigung für Einführung der Existenz deutlicher hinzuweisen.
Vielleicht reicht Berufung auf Bedeutung des Subjektes aus; sie ist dann aber
nicht nur halb implicite, sondern ganz ausdrücklich zu vollziehen. Vgl. unten
S. 127, Absatz, wo „thetische Prädikation jenseits der Relativitätsgrenzen“ unklar.
Ob man von Aktualisierung oder Potentialisierung redet, ist an sich arbiträr.
Über Potentialisation vgl. „Emotionale Präsentation“, S. 144. Von ihr auszugehen,
hat dann besonderen Wert, wenn man auf unpersönliche Werte hinführen will,
indes Aktualisation eher von unpersönlichen auf persönliche führt.
36 [Zu Seite 128]. Vgl. oben [35].
37 [Za Seite 132]. Anmerkung zur Stelle von der einsamen Insel: Über
das Robinson-Problem vgl. Kerler, „Jenseits von Optimismus und Pessimis-
mus", S. 84.
38 [Zu Seite 145, § 7]. Persönlicher Wert steht dem unpersönlichen nicht
etwa gegenüber wie Phänomen und Noumenon, wie Schein und Wirklichkeit.
Auch persönlicher Wert ist nicht etwa bloße Täuschung; auch an ihm kommt
vielmehr eine ganz loyale Tatsächlichkeit zu Geltung, an der der Umstand
nichts ändert, daß dasselbe Ding für verschiedene Subjekte und auch für das-
selbe Subjekt zu verschiedener Zeit verschiedenen persönlichen Wert haben kann.
Nur sofern es sich um eine dem Objekt absolut zukommende Eigenschaft
und andererseits um den auf eine solche gerichteten Wertgedanken (etwa auch
dessen Verwendung in Ethik) handelt, hat der unpersönliche Wert Vorzugs-
stellung. Für ausdrückliche Anerkennung auch des unpersönlichen Wertes ist
schon Logos-Artikel eingetreten. [„Für die Psychologie und gegen den Psycho-
logismus in der allgemeinen Werttheorie."]
Argument für objektives Rechthaben bei Werthaltungen: Abgeleitete Werte,
die die zugeordneten ursprünglichen überdauern, gelten für unvernünftig.
Objektiver Wert bei Lipps, „Ethische Grundfragen", 2. Aufl., S. 137 f.,
bedeutet nicht unpersönlichen Wert.
Darlegung über unpersönlichen Wert sollte Hauptfälle, wo solcher heute schon
zu vermuten, genauer angeben als in „Emotionaler Präsentation" bereits geschieht.
Für unpersönlichen Wert spricht vielleicht auch exklusive Stellung, die
man dem Gewissen einräumt. Skeptisches darüber vgl. Schopenhauer, „Grundl.
der Moral", S. 192 f.
Wohl vorbehaltlos unpersönlichen Charakter hat Wert von Gerechtigkeit
und Menschenliebe, vgl. übrigens Schopenhauer, „Grundl. der Moral“, S. 213 ff.
