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IV. Der Wertgedanke.
Vorzeichen haben. Man sieht in solchem Lichte besonders deutlich, wie
der Wert dem Werterlebnis als etwas völlig verschiedenes gegenüber-
steht. Um von solcher Zweiheit zu der sich im Wertgedanken tatsächlich
darbietenden Einheit zu gelangen, dazu steht der Konzeption des persön-
lichen Wertes, wie wir sahen, eben die Bezugnahme auf das Subjekt
und dessen Interesse zu Gebote. Es fragt sich nun beim unpersönlichen
Wert, was hier, wenn die Relation zum Subjekt wegfällt, die gleichsam
einigende Funktion dieser Relation zu ersetzen imstande sein mag.
Inzwischen dürfte die in der Zweiheit der charakteristischen Wert-
erlebnisse gelegene Schwierigkeit beim unpersönlichen Werte deshalb
außer Betracht kommen, weil hier eines dieser Erlebnisse zur Charak-
teristik der Wertsachlage allemal genügt. Das hat seinen Grund in der
natürlichen Zusammengehörigkeit der Gegengefühle, von der wir sahen¹,
daß sie nur durch die dispositionelle Beschaffenheit des Subjektes gestört
werden kann. Ist nämlich einmal, worauf noch ausdrücklich zurückzu-
kommen sein wird, der Gegensatz von berechtigt und unberechtigt als
auch auf Gefühle anwendbar anerkannt, dann ist vor allem die Frage,
ob einem gegebenen Gefühle ein gewisses Gegengefühl sozusagen an-
gemessen sei oder nicht, zunächst jedenfalls prinzipiell einwandfrei.
Weiter ist nun klar, daß zwischen in dieser Weise zusammengehörigen
Gegengefühlen der Natur der Sache nach das Verhältnis der Stärke-
gleichheit bestehen wird: wessen Sein große Freude bereitet, dessen
Nichtsein bereitet von Haus aus großes Leid, und bei schwachen Seins-
gefühlen ist ebenso auf schwache Nichtseinsgefühle zu rechnen. Erst
eine Verschiebung in den Gefühlsdispositionen des Subjektes, wie sie
namentlich durch Gewöhnung sich vollzieht, kann hieran etwas ändern.
Natürlich hat aber, auf diese Eventualität Bedacht zu nehmen, dort
keinen Sinn, wo das Subjekt aus der ganzen Betrachtung ausgeschaltet
ist. Der unpersönliche Wert ist durch Größe und Vorzeichen bloß eines
der beiden Werterlebnisse in völlig ausreichender Weise charakterisiert.
Wird nun aber zwischen den beiden einander nach Vorzeichen wie
Voraussetzungsobjektiv entgegengesetzten Wertgefühlen nicht wenigstens
eine Auswahl zu treffen sein? Offenbar nicht: der positive Wert zum
Beispiele besteht weder in Seinsfreude noch in Nichtseinsleid; aber
Seinsfreude wie Nichtseinsleid sind gleich adäquate Weisen, den betreffen-
den unpersönlichen Wert zu erfassen. Offen bleibt dabei vorerst freilich
die Frage nach der sozusagen authentischen Stärke der fraglichen Wert-
haltung und es liegt mindestens nahe genug, zu vermuten, man werde
da über relative Bestimmungen überhaupt nicht hinauskommen können.
Noch eine Konsequenz in Bezug auf die Natur des Wertes wird
dem Dargelegten unschwer zu entnehmen sein. Ist es der nämliche
Werttatbestand, der etwa in der Seinsfreude wie im Nichtseinsleid
gewisser Stärke zu Tage tritt, dann kann dieser Wert nicht etwa durch
eines dieser Wertgefühle kurzweg für präsentiert gelten: zwei so ver-
schiedenen Quasi-Inhalten kann nicht wohl derselbe Gegenstand gegen-
1 Vgl. oben S. 87.
