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IV. Der Wertgedanke.
Bedeutung ist, den unpersönlichen Wert als Eigengegenstand der Urteils-
inhaltsgefühle zu bestimmen.
Näher kann der Wert also nur in den Bereich des durch Gefühle
Präsentierten, das ist in das Gebiet dessen fallen, was ich den durch
Denken, respektive Begehren präsentierten Objektiven und Desiderativen
unter dem Namen der Dignitative an die Seite gesetzt habe. Tritt hierin
eine gewisse Analogie zwischen Objektiv und Wert zutage, so darf es
wohl als eine Anerkennung derselben betrachtet werden, daß gelegent-
lich der Wert der Existenz gegenübergestellt¹ und nun schon von ver-
schiedenen Seiten für den Wert die Position einer Art Seitenstückes
zum Sein unter dem Namen des Geltens in Anspruch genommen worden
ist. Ich möchte nicht unerwähnt lassen, daß, mir diesen Wortgebrauch
zu eigen zu machen, zunächst ein nicht ganz unerhebliches Widerstreben
meines Sprachgefühles zu überwinden hatte. Ich denke indes dieses
Widerstreben, nicht zum geringsten Teile mit Hilfe des Grimm'schen
Wörterbuches2, überwunden zu haben und freue mich der dadurch
gewonnenen auch äußerlichen Annäherung an die Windelband-Rickertsche
Betrachtungsweise, der ich ja, was insbesondere die absolute Natur des
(unpersönlichen) Wertes anlangt, heute durchaus stattgeben kann. Daß
so dem Dignitativ in „gelten" ein charakterisierendes Verbum verfügbar
wird, ähnlich wie in „sein“ und „sollen" dem Objektiv und dem
Desiderativ, darin kommt die eigenartige Verwandtschaft dieser drei
Klassen von Gegenständen höherer Ordnung in erwünschtester Weise
zu ihrem Rechte. Durch den Hinweis auf diese Übereinstimmung ver-
suche ich ein Versäumnis früherer Publikationen gut zu machen, bei
deren Abfassung mir insbesondere H. Rickerts Abhandlung „Vom Begriff
der Philosophie "4 unbekannt war, so daß dieses Zusammentreffen von
ganz verschiedenen Ausgangspunkten her nicht ohne allen verifizierenden
Belang sein kann. In der genannten Schrift ist auch bereits die grund-
legende gegenständliche Verschiedenheit des Wertes von den realen
Dingen der Wirklichkeit zu ihrem Rechte gelangt: der genannte Forscher
ist einer der wenigen, die darauf Bedacht nehmen, daß das Universum
in der Gesamtheit des Wirklichen noch lange nicht erschöpft ist und
nur insofern könnte bei ihm die Sonderstellung der Geltung in allzu
scharfes Licht gerückt sein, als auch schon Sein und Sosein, eben die
1 Vgl. W. Strich, „Das Wertproblem in der Philosophie der Gegen-
wart", S. 26.
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2 Bd. IV, 1. Abteilung, 2. Teil, Sp. 3075 ff., spricht dem Worte „gelten"
wesentlich die Bedeutung,,wert sein, Wert haben" zu. Dies bewährt sich „a) am
deutlichsten vom Geld, das eben davon seinen Namen erhält, . . . b) auch von
Ware und Wertsachen, Wertsein, Kosten, c) bildlich ausgedehnt auf Wert-
bestimmung von allerlei anderem, auch sittlich, geistig, d) daher gleich
bedeuten, als gleichwertig vertreten, ferner überhaupt vom anerkannten
Wert aller Art, der sich auch in Gunst und Ansehen, als Kraft und Wirkung oder
Einfluß äußert, was in dem vielseitigen »Geltung« zusammengefaßt wird. . .“
3 Vgl. „Über emotionale Präsentation", S. 105 ff.
4 Logos, Bd. I, 1910, besonders S. 11 ff.
5 Vgl. a. a. O., S. 12.
6 A. a. O., S. 13.
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