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IV. Der Wertgedanke.
Zweifel, daß etwa von werktätiger Treue und Liebe nicht leicht jemand
behaupten wird, daß, wer ihr vor Falschheit und Bosheit einen Wert-
vorzug beimißt, darin im Grunde weder recht noch unrecht habe. Es
scheinen also ganz positive Gründe dafür zu sprechen, daß es neben
den sozusagen intellektuellen Wertirrtümern auch noch sozusagen emo-
tionale gibt. Das wirft dann aber auf die Natur der sich vor dem
emotionalen Forum bewährenden Werte ein neues Licht.
Solange nämlich die Wahrheit der wahren, die Falschheit der ein-
gebildeten Werte nur in der Wahrheit, respektive Falschheit der Vor-
aussetzungsurteile gesucht werden darf, bleibt das Persönlichkeits-
moment durch diesen Gegensatz insofern unberührt, als das Wertvor-
zeichen und natürlich auch die Wertgröße doch zuletzt davon abhängig
bleibt, wie das Subjekt auf jene Voraussetzungsurteile emotional reagiert:
unbeschadet der Wahrheit der Voraussetzungsurteile kann dann immer
noch für den A Wert haben, was für den B Unwert hat. Stehen dagegen
die emotionalen Werterlebnisse dem Werte in irgendwie ähnlicher
Weise gegenüber wie die intellektuellen Erlebnisse den Tatsächlichkeiten,
dann ist ein derartiger Anteil der Erlebnisse am Werte, wie ihn der
persönliche Wert darbietet, doch ganz erheblich in die Ferne gerückt.
Ob etwas als Tatsache zu Recht besteht, hängt ja in keiner Weise
davon ab, ob dieses oder jenes Subjekt darüber affirmativ oder negativ
urteilt: eine solche Eventualität könnte nur primitivster Psychologismus
des Erkennens für diskutierbar halten. In analoger Weise aber wäre
es dann auch nicht minder psychologistisch, den wahren Wert in einem
potentiellen oder aktuellen Werterlebnis bestehen zu lassen. Sowie das
tatsächliche Objektiv als solches wahr bleibt in alle Ewigkeit, wie immer
es, ja ob es überhaupt von einem Subjekt erfaßt werde oder nicht,
so bliebe dann der tatsächliche Wert ein wahrer Wert, gleichviel wie
und ob überhaupt ein Subjekt auf ihn reagiert. Und so wenig die
Wahrheit in irgend einem Sinne als persönliche Wahrheit angesehen
werden dürfte, so wenig Grund hätte man bei Werten der eben charak-
terisierten Art noch von persönlichen Werten zu reden. Man hätte es
da mit einem unpersönlichen Werte zu tun.
Schließlich sei in diesem Zusammenhange noch einer Tatsache
gedacht, der strikte Beweiskraft zwar nicht zukommt, umso sicherer
aber eine deutliche Tendenz zu einer solchen. Als es galt, dem Gedanken
des persönlichen Wertes zwischen den Extremen des reinen Aktual-
und des reinen Potentialbegriffes die ihm zukommende Stelle anzuweisen,¹
fanden wir den reinen Aktualbegriff unbrauchbar: der Wert ist niemals
das Werterlebnis. Vom reinen Potentialbegriff aber war keineswegs das
nämliche zu sagen: es ist durchaus sinnvoll, einem Objekte Wert bei-
zumessen im Sinne einer Eigenschaft, einer Fähigkeit, die sich freilich
nur an einem Subjekte betätigen kann, die dem Objekte aber zukommt,
ganz unabhängig davon, wie es mit dem Sein dieses Subjektes bewandt
ist. Als Wert für das Subjekt ist derlei schon recht schwer zu charak-
1 Vgl. oben S. 123 ff.
