§ 7. Der unpersönliche Wert.
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fassung braucht keineswegs allemal verfehlt zu sein, und zu beurteilen,
wann sie zutrifft, kann verwickelte Erwägungen erfordern. Daß es aber
nicht die einzig mögliche Auffassung ist, dafür bürgt die Analogie des
Beispiels vom Schwachsinnigen. Dagegen mag es nahe liegen, sich hier
wieder auf die Möglichkeiten zurückzuziehen und den hier zweifellos
vorliegenden Wert in Beziehung auf gerade dieses Subjekt durch die
Berufung darauf zu legitimieren, das betreffende Subjekt würde die von
der Theorie des persönlichen Wertes verlangte Werthaltung oder etwa
auch Begehrung ohne Zweifel auslösen, wenn es die intellektuelle,
respektive emotionale Eignung dazu hätte. Aber welcher Sinn möchte
einem solchen „würde" beizulegen sein, wenn die Bedingungen, an die
die Verwirklichung geknüpft ist, zuverlässig unerfüllt bleiben müssen?
Fehlt sonach das Werterlebnis, so wird ein Subjekt, dem dieses unzu-
gänglich ist, auch nicht wohl Wertsubjekt heißen dürfen, so daß dem
betreffenden Werte ein Subjekt überhaupt nicht zuerkannt werden kann.
Nur erhebt sich dann immerhin die weitere Frage, unter welchem
Gesichtspunkt ein solcher Wert dann doch unbedenklich gerade auf
dieses oder jenes bestimmte Subjekt bezogen und als diesem Subjekte
in besonderer Weise zugehörig betrachtet wird.
Aber die Antwort auf diese Frage kann unschwer gefunden werden.
Daß zum Beispiel einem Kinde nicht fehle, was es am Leben und bei
Kräften erhält, das bedeutet ohne Zweifel einen Wert, an dem das
Kind in ganz besonderer Weise beteiligt ist. Die Beteiligung bezieht
sich nicht etwa nur auf eine vielleicht ziemlich ferne Zukunft, in der
das herangewachsene Kind sein Leben und seine Leistungsfähigkeit
selbst wird werthalten können. Das schließt einfachst die Analogie des
Schwach- oder Blödsinnigen aus, für den die Zeit solcher Werthaltung vor-
aussichtlich niemals kommen wird. Die Beteiligung des Subjekts besteht
vielmehr darin, daß dessen Erlebnisse, Zustände, Dispositionen usw. die
Wertobjekte ausmachen. Das können natürlich auch Gefühle des Sub-
jektes sein; aber Gefühle, die Wertobjekte sind, werden dadurch begreif-
licherweise nicht etwa zu Wertgefühlen, um derenwillen man den
betreffenden Wert einen persönlichen Wert nennen dürfte. Dagegen
genügt der Umstand, daß es sich da um Erlebnisse oder Zustände,
respektive Dispositionen eines bestimmten Subjektes handelt, durchaus,
zwischen diesem und dem Werte eine besonders enge Verbindung zu
stiften. Vielleicht wäre es deutlicher, in solchen Fällen statt vom Werte
für das betreffende Subjekt von einem Werte an diesem Subjekte zu
reden; sieht man aber auch davon ab, so wird man doch nicht außer
acht lassen dürfen, daß hier jene charakteristische Beziehung zum Subjekt
fehlt, um derenwillen der in den vorangehenden Paragraphen dieser
Schrift behandelte Wert als persönlicher Wert hat bezeichnet werden
müssen.
Eine weitere Gruppe hiehergehöriger Tatsachen liegt im Gebiete
der in den vorangehenden Ausführungen schon wiederholt¹ erwähnten
1 Vgl. insbesondere oben S. 123.
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