§ 5. Pathogene Werthaltungen. Unvermittelte Werthaltungen.
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obigen entgegengetreten sind, charakteristisch zukommt. Die Identität
dessen, was jeder von beiden werthält, bewährt sich freilich einer
genaueren Erwägung gerade bei besonders auffallend erscheinenden
Fällen nicht. So zum Beispiel, wenn beide ein Objekt O begehren, wo
der so entstehende Konflikt die Identität des Objektes in besonders
grellem Lichte zu zeigen scheint. Näher besehen ist, was hier begehrt
wird und so zum Konflikte führt, nicht das O schlechtweg, sondern der
Besitz des O, der dann natürlich für jedes der beiden Subjekte ein
anders determinierter Besitz und sonach jedesmal ein anderer Gegen-
stand des Begehrens, respektive Werthaltens ist. Es gibt indes auch
Fälle zweifelloser Identität. Tritt in einer parlamentarischen Beratung
irgend jemand für eine gewisse öffentliche Einrichtung ein, so mag es
leicht geschehen, daß mancher andere Teilnehmer an der Beratung erst
daraufhin die Institution für wertvoll erkennt und sie ebenfalls zu
realisieren bemüht ist. Es ist ohne Zweifel dieselbe Institution; daß es
sich hier aber gleichwohl um keine Sekundärwerthaltung seitens des
Mitstimmenden handelt, erkennt man am unmittelbarsten daraus, daß
derlei Sekundärwerthaltungen, namentlich wenn sie mit Begehrungen
zusammen auftreten, den Tatbestand ausmachen, für den der Name
„Altruismus" in Gebrauch ist¹. Altruistisch kann nun das Eintreten für
eine öffentliche Institution ganz wohl sein, aber einer verhält sich nicht
schon darum altruistisch, weil er so stimmt, wie es der andere beantragt
hat. Man ersieht aus solchen Beispielen, daß zur Kennzeichnung der
Sekundärwerthaltung der Umstand noch nicht ausreicht, daß eine auf
dasselbe Objekt gerichtete Werthaltung die Veranlassung oder den
Beweggrund dazu abgibt. Ein ausreichend differenzierendes Moment
unter dem Gesichtspunkte des „weil beizubringen, finde ich mich,
zurzeit wenigstens, außerstande, indes die Charakteristik der Sachlage
mühelos gelingt, wenn man die bereits in früherem Zusammenhange²
vorgenommene Reduktion der vermittelten auf unvermittelte Wert-
haltungen vollzieht, die darin besteht, daß man den Nebenvoraussetzungen
die Kernbestimmungen unmittelbarer Werthaltungen entnimmt. Sekundär-
werthaltungen zeigen sich dann ganz wesentlich auf Objekte gerichtet,
die, wie immer sie sonst beschaffen sein mögen, die Kernbestimmung
aufweisen, Werthaltungsobjekte für den Alter zu sein. Mir ist kein Fall
bekannt, wo diese Beschreibung nicht genügte, und trifft dies zu, dann
könnte wohl vermutet werden, daß im Herausstellen der Kernbestimmung
das Wesen der Sekundärwerthaltung direkter getroffen ist als durch
den Hinweis auf eine Nebenvoraussetzung.
§ 5. Pathogene Werthaltungen. Unvermittelte Werthaltungen.
Durften wir oben das Wesen der Werthaltungsvermittlung in dem
Umstande erblicken, daß sich zwischen das für jede Werthaltung kon-
stitutive Denkerlebnis, die Hauptvoraussetzung einerseits und die Wert-
1 Vgl. „Eth. Bausteine".
2 Vgl. oben S. 105.
