§ 4. Ubertragung und Vermittlung bei Werthaltungen.
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Daß eine solche Werthaltung seitens des Ego allemal tatsächlich
vorkäme, widerspricht allzu sehr der direkten Erfahrung, als daß man
sich dabei aufzuhalten brauchte. Auf eine im Sinne der Vernünftigkeit
anzusprechende objektive Berechtigung wäre dagegen sehr wohl Bedacht
zu nehmen, wenn die Werthaltung des Alter als auf unpersönlichen
Wert¹ gegründet angesehen werden dürfte. Was unpersönlichen Wert
hat, hat eben zugleich persönlichen Wert für jedes beliebige Subjekt.
Aber, zunächst äußerlich besehen, ist die Quasi-Übertragung bei Wert-
haltungen, die uns jetzt beschäftigt, tatsächlich sicher nicht an die der
theoretischen Sicherung noch so sehr bedürftige Unpersönlichkeit der
Werte geknüpft und ist es auch wohl nicht einmal ethisch². Aber das
Verhältnis der Quasiübertragung wäre dadurch auch innerlich nicht
richtig gekennzeichnet. Was der Alter werthält, hält der Ego nicht
deshalb wert, weil der Alter mit seiner Werthaltung recht hat, sondern
weil der Umstand, daß er das O werthält, dem Ego das O wert macht,
ganz ohne Rücksicht auf das für den Alter etwa maßgebende Warum.
So stellt sich diese Quasiübertragung als ein Tatbestand dar, der keines-
wegs allemal eintritt, vielmehr einer besonderen Disposition im Subjekte
zu bedürfen scheint, die auch fehlen kann³ und ein wesentliches Moment
in der ethischen Schätzung einer Persönlichkeit ausmacht.
Wenn ich aber gemeint habe, diese Quasiübertragung oben auch
als Subjektübertragung der Objektübertragung entgegensetzen zu dürfen,
so muß nun noch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß diese
Entgegensetzung doch nur in ziemlich äußerlichem Sinne zutrifft. Von
außen besehen ist es ja ohne Zweifel richtig, daß das O für den Ego
Werthaltungsobjekt wird erst gleichsam durch den Alter hindurch, so
daß dieser füglich als näheres Wertsubjekt bezeichnet werden kann
gegenüber dem Ego als dem entfernteren Wertsubjekt. Genauere
Betrachtung aber darf keinesfalls verkennen, daß der ganze Vorgang
sich auch hier auf dem Objektgebiete abspielt und da nicht wohl als
Übertragung charakterisiert werden kann. Der Ego hält nämlich das O
wert, weil es die Eigenschaft hat, Werthaltungsobjekt für den Alter zu
sein. Das ist eine genau ebenso objektive Bestimmung als etwa die,
Ursache des P zu sein. Während aber zur eigentlichen Wertübertragung
von P auf O noch erforderlich ist, daß P seinerseits wertgehalten wird,
kann man in unserem gegenwärtigen Falle nicht sagen, vom Ego
werde die Tatsache wertgehalten, daß der Alter das O werthält und
deshalb halte nun auch der Ego das O wert Dem Schema O steht
in Relation zu P, P wird wertgehalten" könnte man immerhin unseren
Fall zu akkomodieren versuchen etwa in der Form: O steht in der
Relation R (diese wäre diesmal Identität) zu O, O wird (vom Alter) wert-
gehalten". Aber was im Alter vorgeht, kann unter den hier vorliegenden
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1 Vgl. „Über emotionale Präsentation", § 13, auch unten IV, § 7.
2 Vgl. "Ethische Bausteine" [eine unvollendet nachgelassene Arbeit].
3 Vgl. A. Oelzelt-Newin, „Über sittliche Dispositionen", Graz 1892,
S. 47 f., auch B. Groethuysen, „Das Mitgefühl", Zeitschr. f. Psychol., Bd. XXXIV,
1904, S. 183, 253.
