§ 4. Übertragung und Vermittlung bei Werthaltungen.
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setzmäßigkeit bestehen, die zwei Werthaltungen verbindet. Weit eher
wird darin ein emotionales Analogon der Implikation zu erblicken sein,
soda man darauf vielleicht ganz direkt die Bezeichnung „emotionale
Implikation" als Seitenstück zur allbekannten intellektuellen Implikation
wird anwenden dürfen.
Man bemerkt zugleich, daß unsere Gesetzmäßigkeit von den Wert-
haltungsvorzeichen unabhängig ist und darf außerdem vermuten, daß
sie dort, wo sie gewissermaßen erst durch die Gegengefühle hindurch zur
Geltung kommt, minder deutlich hervortreten wird, da sie da an die
für das Zusammenauftreten der Gegengefühle bestehenden Bedingungen
gebunden ist. Dem scheint die Erfahrung auch durchaus zu
sprechen: die oben beigebrachten Umkehrungsbeispiele zeigen, daß
man bei ihnen keineswegs unter allen Umständen auf die Übertragung
zu rechnen hat.
"
Daß übrigens dieser Mangel nicht noch stärker hervortritt, das
wird wohl darin seinen Grund haben, daß, wo ein Objektiv o das
Implikans zu einem Objektiv ausmacht, streng genommen gegen-
standstheoretisch auch schon ganz direkt, das heißt ohne Vermittlung
von Gegenobjektiven oder vollends Gegengefühlen, eine Inversion des
Implikationsverhältnisses damit Hand in Hand geht. Ich meine den
von mir bereits gelegentlich als „Reimplikation" bezeichneten Tat-
bestand, daß, wenn o das impliziert, allemal w auch durch π impli-
ziert wird, nur nicht, auch wenn die erste Implikation eine Tatsäch-
lichkeitsimplikation sein sollte, der Tatsächlichkeit, sondern bloß der
Möglichkeit nach.¹ Nun wird die Werthaltungsübertragung an dem
Möglichkeitscharakter der Implikation nicht wohl eine Schranke finden
können; das erhellt schon daraus, daß bereits bei Übertragung von
der Wirkung auf die Ursache, da die „Ursache" streng genommen nur
eine Teilursache sein wird, im Verhältnis dieser letzteren zu ihrer
Wirkung nur Möglichkeits-, nicht aber Tatsächlichkeitsimplikation ins
Spiel treten kann. So ist also schon der Hinweis auf solche einfache
Reimplikation geeignet, der Zurückführung der Übertragung auf Impli-
kation einigermaßen als Stütze zu dienen. Nur muß der im ganzen
niedrige Grad der bei solcher Reimplikation zutage tretenden Möglichkeit
einen entsprechend großen Stärkeverlust auch beim Übergang vom
Stammwert zum abgeleiteten Wert mit sich führen und so wird diese
in gewissem Sinne unmittelbare Legitimation unseres Übertragungs-
gesetzes gegenüber der zuerst beigebrachten doch nur von unter-
geordneter Bedeutung bleiben.
Einer gewissen Präzisierung bedarf hier noch die oben im Vor-
übergehen vollzogene Berufung auf den Erkenntnisgrund. Der Jäger
legt darauf, den fernen Hasen zu sehen, ich will kurz sagen, auf den
Anblick Wert, obwohl er den Hasen nicht jagen will. Im letzteren
Falle hätte man es mit einer ganz gewöhnlichen Übertragung von der
Wirkung auf die Ursache zu tun; der Jäger aber schätzt den Anblick
1 Vgl. „Über Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit“, S. 404.
