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III. Weiteres zur Wertpsychologie.
ein Urteil sein, dann ist unrichtig, daß man überall auf intellektuellem
Gebiete nach dem „Warum“ fragen dürfe, und die Forderung des
„Warum" ist nur aufrecht zu halten, wenn man eventuell auch mit
einem Objekt, respektive einer Vorstellung meint zufrieden sein zu
dürfen. Und ebenso ist nun vom Werthalten zu sagen: muß das „Warum“
hier ein Werthalten sein, dann ist die Forderung, allemal ein „Warum“
namhaft machen zu können, unbillig; sie ist aufrecht zu erhalten, wenn
man auch hier etwa mit der bloßen Vorstellung zufrieden ist; dann
ist aber der Grund" eben keine Werthaltung und in der Anwendung
des Satzes vom Grunde" in dieser Bedeutung liegt nichts mehr, was
auf Übertragenheitscharakter bei allen Werthaltungen hinwiese.
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Nebenbei verdient bemerkt zu werden, daß Werthaltungen nicht
selten eine Beantwortung der „Warum"-Frage gestatten, ohne daß
darin ein Übertragungsfall beschlossen läge. Ich befinde mich im Besitze
zweier Taschenuhren, die mir beide von Wert sind, die eine, weil sie
die Uhr meines Vaters war, die andere, weil ich sie während des
größten Teiles meines Lebens getragen habe. Von diesen beiden „weil"
bedeutet das erste in der Tat eine Übertragung: ich halte die Dinge
wert, denen im Leben meines Vaters einige Wichtigkeit zugekommen
ist, und weil die in Rede stehende Uhr ein solches Ding ist, übertrage
ich die Werthaltung auch auf sie. Dagegen habe ich für mich und
meine Gebrauchsgegenstände natürlich keine Pietät; wohl aber hat der
Umstand, daß sie mir so lange Jahre gut gedient hat, die Uhr auch
ohne Rücksicht auf allfällige neue Leistungen in ein Wertverhältnis zu
mir gebracht. Ich halte die Uhr also wert, weil" sie meine Uhr ist;
aber diese Werthaltung ist, obwohl nicht ursprünglich, sondern erworben,
doch keine übertragene, so wenig, als etwa eine Übertragung vorliegt,
wenn einer das Haus liebt, in dem er aufgewachsen ist, oder den Ort,
an dem ihm Liebes begegnet ist und dergleichen, was sich einfach
daraus ergibt, daß die Werthaltung da normalerweise ohne Neben-
gedanken auftritt, der im Übertragungsfalle doch wohl unentbehrlich
wäre. Freilich, wenn ich mein Werthalten einer Taschenuhr zuwende,
über die ich mich nachträglich dahin belehren lasse, daß sie der meinen
zwar sehr ähnlich, im übrigen aber eine „,fremde" Uhr ist, dann werde
ich meine Werthaltung sozusagen zurücknehmen. Aber wenn die Mutter
sich von einem Kinde abwendet, das dem ihren zwar ähnlich ist, sich
aber als unterschoben herausstellt, wird man daraus die Konsequenz
ziehen wollen, daß ihre Liebe zum eigenen Kinde etwas mit Hilfe von
Reflexionen Übertragenes sei? Erwägungen, richtige wie falsche, können
eben manches zerstören, was sie aufzubauen nicht imstande gewesen
wären.
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Nun könnte man noch etwa versuchen, sich zugunsten ausnahms-
loser Übertragenheit zwar nicht auf den Satz vom Grunde, wohl aber
auf die Natur des Werthaltungsobjektes O zu berufen. Dieses hat ja,
wie bereits zu erwähnen war¹, mancherlei Eigenschaften, von denen
1 Vgl. oben S. 79.
