§ 2. Die Gegengefühle.
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wie diese Abstumpfung gerade bei den Gegengefühlen sich in besonderem
Maße geeignet zeigt, die anscheinend durch die Natur der Sache geforderte
Stärkegleichheit solcher Gefühle in ihr Gegenteil zu verwandeln. Existiert
ein Werthaltungsobjekt, so bedeutet das die Tendenz, das betreffende
Daseinsgefühl, existiert es nicht, so eine Tendenz, das betreffende
Nichtdaseinsgefühl der Abstumpfung auszusetzen. Davon sind nicht
einmal Bestandgefühle ausgenommen, trotz der den Beständen eigenen
Zeitlosigkeit¹. Denn für die Abstumpfung kommt ja zunächst nicht die
allfällige Gegenstandszeit, sondern die Voraussetzungsurteils-, respektive
die Gefühlszeit in Frage. Daß übrigens auch noch ganz andere Faktoren
zu derartigen Erfolgen beitragen können, mag das Beispiel einer oft
zu machenden Erfahrung dartun. Zu Auszeichnungen, Ehrenstellen und
dergleichen, durch die nicht selten politische, wissenschaftliche und
ähnliche Verdienste anerkannt werden, verhalten sich bekanntlich die
Nachdenklicheren meist so, daß sie, wenn sie die Anerkennung ver-
dient zu haben glauben, es zwar kaum sonderlich schätzen, sie zu
erhalten, wohl aber einen Entgang verspüren, wenn sie ihnen vorent-
halten worden ist. Äußerlich steht das durchaus auf gleicher Linie
mit dem Verhalten des Verwöhnten, der durch den Luxus, der ihn
umgibt, nicht berührt wird, solange er da ist, ihn aber entbehrt, wenn
er fehlt. Bei Ehrenzeichen aber kann die Gewöhnung nicht wohl den
Ausschlag geben: denn hat einer das Zeichen nicht erhalten, so ist er
eben zunächst an den Nichtbesitz gewöhnt, hat er es dagegen eben
erhalten, so kann Gewöhnung an den Besitz noch gar nicht vorliegen.
Dagegen bietet sich zur Erklärung hier ein anderes naheliegendes
Moment dar, der Vergleich mit anderen, die ähnliche Anerkennung ver-
dient, respektive empfangen haben. Was als Besitz durchaus wertlos
ist, kann derjenige schmerzlich vermissen, der sich durch den Entgang
gegenüber anderen, nicht Würdigeren zurückgesetzt findet. Merkwürdig ist
immerhin, daß hier schon eine so summarische psychologische Betrach-
tung wie die eben durchgeführte auf Analogien zu zwei fundamentalen
Gesetzmäßigkeiten auf dem Gebiete des Lichtsinnes führt. Man wird ja
kaum umhin können, bei der Gefühlsabstumpfung an das Adaptations-
gesetz, bei der Steigerung vermöge des Gegenteiles an das Kontrast-
gesetz zu denken.
Außerstande, derartigen Details hier weiter nachzugehen, dürfen
wir zusammenfassend jedenfalls zweierlei behaupten: einerseits die
durchaus apriorische Natur der Einsicht darein, daß demselben Objekt
gegenüber für dasselbe Subjekt von den möglichen Werthaltungen immer
nur die beiden Glieder eines Gegengefühlspaares in Frage kommen,
andererseits die trotz eines unverkennbaren apriorischen Einschlages
doch wesentlich empirische Natur des Wissens darüber, ob das Subjekt
auf jedes der beiden unter den gegebenen Umständen möglichen Vor-
aussetzungsurteile durch ein Wertgefühl reagiert und ob diese Gefühls-
reaktion eine starke oder eine schwache ist. Denn dies hängt außer
1 Vgl. „Über Annahmen" 2 [Register].
