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II. Die Werterlebnisse.
hinaus. Soweit das ohne Psychologismus zuzugeben ist, ist damit doch
jedenfalls, wenn ich recht sehe, das Gebiet des Emotionalen völlig ver-
lassen, auf das der Verfasser selbst den Bereich der hier in Betracht
kommenden Stellungnahmen mit Recht einschränkt, und man könnte sich
nur etwa neuerlich an die Urteilsgefühle gemahnt finden. Von Auf-
merksamkeit und Interesse endlich konstatiert der Autor selbst mit
Recht, daß sie meist nebeneinander Gefühle, Begehrungen und sonstige
Stellungnahmen, wie die der Neuheit, der Fremdheit, der Überraschung
und so weiter enthalten³. Hinsichtlich emotionaler „Stellungnahmen"
wird man also wohl allenthalben mit Gefühlen und Begehrungen das
Auslangen finden.
»
Vor allem wichtig ist es indes, Klarheit darüber zu gewinnen,
mit welchem Rechte für die Werterlebnisse jene Zweiteiligkeit ihrer
emotionalen Bestimmungen allgemein anzuerkennen ist, um derenwillen
unser Autor von der „Stellungnahme zur Stellungnahme" spricht. Frei-
lich kann es, wenn man einen Komplex K aus den Bestandstücken A
und B vor sich hat, einmal auch arbiträr werden, ob man das A als
unvollständiges K oder das K als sozusagen übervollständiges A bezeichnet.
In unserem Falle aber kommt es doch wohl in erster Linie darauf an,
ob die Werterlebnisse wirklich allemal die in Anspruch genommene
Zusammengesetztheit aufweisen. Und in dieser Hinsicht sind zunächst
die negativen Instanzen, auf die Müller-Freienfels sich beruft, kaum
einwurfsfrei. Ein sinnliches Gefühl ist freilich kein Werterlebnis; aber
nicht, weil ihm, wie allerdings zweifellos ist, eine „sekundäre Stellung-
nahme" fehlt, sondern weil von den Gefühlen nur die Urteilsgefühle
Werterlebnisse sind. Und die „übernommenen Wertungen" sind nicht
deshalb keine (vollständigen) Werterlebnisse, weil sie Wertsetzungen
ohne Grundlagen, sondern weil sie zunächst bloß Urteile über Werttat-
bestände sind, und einen Wert erleben natürlich etwas anderes ist, als
wissen, daß ein Wert vorliegt. Wie ist es nun aber ferner mit den
positiven Instanzen unseres Autors bewandt? Daß die Erfahrung deren
keineswegs wenige aufweist, wurde bereits anerkannt; in Frage steht.
nur die ihnen seitens unseres Autors zuteil gewordene Beschreibung
und die Anwendbarkeit dieser Beschreibung auf sämtliche Werthaltungen.
Weniger Gewicht dürfte immerhin in ersterer Hinsicht auf die
„Spaltung" im werthaltenden Subjekte zu legen sein, auf die sich der
Autor durch die Doppelheit der Stellungnahme hingeführt findet und
die er in anregenden Einzelbetrachtungen glaublich zu machen versucht¹.
Man wird sicher eine theoretische Auffassung lieber vermeiden, die den
normalsten Werterlebnissen den Stempel des Pathologischen aufzudrücken
droht. Aber der Gedanke der doppelten Stellungnahme müßte solchem
Widerstreben noch nicht zum Opfer fallen. Denn selbst im sozusagen
extremsten Falle, demjenigen nämlich, wo sich, wie im obigen „Kitsch"-
1 Ebenda.
2 Vgl. die Zusammenfassung a. a. O., S. 333.
3 A. a. O., S. 327.
4 A. a. O., S. 334 ff.
