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II. Die Werterlebnisse.
können. Und in derselben Weise bedarf das Begehren seiner gegen-
ständlichen Voraussetzungen: so wenig der zu begehrende Gegenstand
fehlen kann, so wenig das emotionale Motiv, das sich ungezwungen
dahin charakterisieren läßt, daß das Objekt dem nicht gleichgültig sein
darf, um dessen Begehren es sich handelt. Hier findet sich, soviel ich
sehe, jede ausreichend aufmerksame Betrachtung vor ein Wertlegen
gestellt, dessen Stellung am Anfang der Reihe durch allfällige spätere
Komplikationen nicht in Frage zu ziehen ist.¹
Inzwischen zeigt sich auch die direkte Erfahrung keineswegs der
versuchten Wertdefinition günstig, selbst wenn an der Beschränkung
auf die eben qualitativ genannte Begehrbarkeit festgehalten wird. Das
erhellt deutlichst aus der Tatsache, daß, ob und in welchem Stärke-
grade jemand ein Objekt begehren kann, von Dispositionen dieser
Person abhängt, die mit den Dispositionen dazu, auf den Wert des
Objektes zu reagieren, durchaus nicht zusammengehen müssen. Schon
an anderem Orte2 hatte ich Veranlassung, darauf hinzuweisen, wie
wenig dauernde oder vorübergehende Passivität eines Subjektes dessen
Wertverhältnis zu den Objekten seiner Umgebung aufhebt. Aber auch
Erfahrungen von noch viel alltäglicherer Art verdienen hier heran-
gezogen zu werden.
Jedermann hat unzählige Male an sich selbst erlebt, wie weit
sein Begehren unter Umständen hinter seinem Wertlegen zurückbleibt.
Ein Freund schenkt mir einen Kunstgegenstand, den ich oft neidlos
und wunschlos in seinem Besitze gesehen habe, und das Geschenk
freut mich: daß es in diesem Falle Wert für mich hat, wird kaum
jemand bezweifeln. Aber der hier durch die Schenkung zu Stande
kommende Aktualwert verdient nicht deshalb Beachtung, weil er, wie
jeder Aktualwert die potentielle Begehrbarkeit ohne determinierenden
Beisatz ausschließt; hiervon war ja schon oben die Rede. Dagegen
darf man sich auf ihn berufen als auf einen Beweis dafür, daß der
Potentialwert auch schon vor der Schenkung nicht gefehlt haben kann.
Gleichwohl konnte damals von qualitativer Begehrbarkeit nicht die Rede
sein, sofern das Begehren sich auch dann nicht eingestellt hat, wenn
etwa meine Aufmerksamkeit durch Befragen oder sonstwie ganz direkt
auf die Eventualität eines Begehrens gerichtet worden ist. Kann ich an
das Objekt und wohl gar an das Begehren des Objektes denken, ohne
zu begehren, so wird damit wohl festgestellt sein, daß dem Objekte
die Fähigkeit fehlt, von mir begehrt zu werden; und da das Existenz-
moment hier nicht in Betracht kommt, wird damit die Frage nach der
qualitativen Begehrbarkeit für negativ beantwortet gelten müssen.
In ähnlicher Weise weiß selbst der günstigst Gestellte von tausend
Dingen, die „gut und teuer", auch wohl sogar ,,wünschenswert" sind,
1 Gegen Th. Haering, „Beiträge zur Wertpsychologie, insbesondere zum
Begriff der logischen oder Erkenntniswertung", Archiv f. d. ges. Psychologie,
Bd. XXXVII, 1917, S. 51, auch A. Messer, „Psychologie", Stuttgart und Berlin
1916, S. 308.
2 „Über Annahmen",2 S. 327 f.
