§ 2. Wert und Begehren.
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satz zum „Potentialwert" eines bloß Möglichen, weil hinsichtlich
der Tatsächlichkeit seines Seins noch Unbestimmten. Bei tatsächlich
Nichtseiendem könnte wegen der Verwandtschaft mit dem Aktualwerte
von einem „Quasi-Aktualwerte" geredet werden. Diese Ausdrucks-
weise vorausgesetzt, läßt sich nun einfach sagen: Wert kann auf poten-
tielle Begehrtheit deshalb nicht zurückgeführt werden, weil alle Aktual-
werte und Quasi-Aktualwerte außerhalb der Begehrungsschranken stehen,
sonach gerade die Fälle ausgeprägtester Wertstellungnahme der in Rede
stehenden theoretischen Auffassung Widerstand leisten.
Nun läßt sich aber dem Gedanken der potentiellen Begehrtheit
eine Wendung geben, die den Versuch, den Wert durch ihn zu bestimmen,
von dem eben aufgedeckten Mangel befreit. Es hat ja einen guten Sinn,
ein Ding begehrbar zu nennen um seiner Natur willen, ohne Rücksicht
darauf, ob es existiert oder nicht, Sein oder Nichtsein eines Dinges
gehört ja, einigermaßen genau genommen, nicht zu dessen Beschaffen-
heit. Weil also ein Ding so und so beschaffen ist, deshalb kann man
von ihm sagen, es habe die Eignung, begehrt zu werden, wie immer
es mit seinem tatsächlichen Sein oder Nichtsein bewandt sein mag.
Eine solche Begehrbarkeit in Ansehung der natürlichen Beschaffenheit
oder Qualität, im Bedarisfalle könnte man kürzer, obwohl nicht
ganz deutlich sagen: die qualitative Begehrbarkeit eines Objektes -
könnte nun mit dessen Wert zusammenfallen [9]. Aber man fühlt
sich sogleich versucht, dieser verbesserten Wertdefinition etwas entgegen-
zuhalten, was auch schon auf die unverbesserte anwendbar gewesen
wäre. Sagt jemand in ihrem Sinne, Wert habe etwas, weil es begehrt
wird oder begehrt werden könnte, so spürt jeder Unbefangene die
Unnatur einer solchen Aufstellung, die er dahin zu berichtigen das
Bedürfnis haben wird, daß das Ding vielmehr umgekehrt deshalb begehrt
werden könne, weil es Wert habe. Der Wert manifestiert sich hierin
dem Begehren gegenüber seiner Natur nach als das logisch Frühere.
Das ist ein Verhältnis, das der Gefahr, verkannt zu werden, freilich
in besonderem Maße ausgesetzt zu sein scheint, so daß man, an der
äußerlich ja wirklich so leicht ins Werk zu setzenden Umkehrung
keinen Anstoß genommen und das Frühere zum Späteren gemacht hat.
Die Gefahr, das zu verkennen, wird in unserem Falle dadurch noch
besonders nahegelegt, daß ein auf ein Objekt gerichtetes Begehren
diesem in der Tat leicht noch einen neuen Wert erteilen kann. Die
Erfüllung eines Begehrens befriedigt, auch sofern das Begehrte, wenn
es ohne Begehren einträte, unbefriedigt ließe; auch wird ein durch eine
Weile festgehaltenes Begehren dessen Objekt leicht begehrenswerter
erscheinen lassen. Das alles aber trägt sich erst zu, wenn bereits
begehrt wird; für das Begehren aber kommt in Betracht, daß sein
Eintreten an Bedingungen geknüpft ist, ähnlich, wenn ich recht sehe,
denjenigen, an die das Auftreten eines Urteils geknüpft ist. Man kann
nicht urteilen, wenn nicht ein zu Beurteilendes präsentiert ist, einfachst
also, wenn nicht vorgestellt wird. Sollte das eine „logische" Forderung
sein, so wird sich dieser wohl auch die Psychologie nicht entziehen
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