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II. Die Werterlebnisse.
auch der erstere Schluß nicht wohl ohne Unterstützung durch besondere
Erfahrungen über die Konstanz des da gegebenen Gegenstandes: Klei-
dung oder Obdach mag, wer es für heute hat, nicht leicht für morgen
begehren, indes man um das tägliche Brot, das man heute hat, in
Zeiten des Mangels gar wohl für morgen begehrend in Sorge sein kann.
Kann man sonach weder begehren, was da ist, noch was nicht
da ist, so sieht es nun freilich zunächst so aus, als ob man dann
überhaupt nicht begehren könnte. Nun hat es sich aber als Vorurteil
erwiesen,¹ daß zwischen tatsächlichem Sein und tatsächlichem Nichtsein
nichts Drittes anzutreffen wäre. Was inmitten liegt, ist das mögliche
Sein und wirklich darf man behaupten, begehrt werden könne nur das,
was uns in ausreichend mangelhafter Bestimmtheit entgegentritt, daß
sein Sein in den Bereich des Möglichen gehört. Über die Größe der
erforderlichen Möglichkeit liegen noch keine Untersuchungen vor: für
das Wünschen wird eine höhere als die Nullgrenze kaum in Anspruch
zu nehmen sein. Wie immer es damit aber auch bewandt sei, hinsichtlich
unserer den Wert betreffenden Fragestellung läßt sich nun konstatieren,
daß eine Beschränkung auf das Gebiet des Möglichen dem Wert in
keiner Weise eigen ist, so wenig, daß durch eine solche Einschränkung
gerade die sich als auffälligst charakterisierenden Fälle des Wertver-
haltens ausgeschlossen wären.
Dies wird sofort ersichtlich, wenn man auf die oben vorgeführten
paradigmatischen Wertstellungnahmen zurückblickt. Freut sich unser
Musiker über sein Instrument, so tut er es, sofern es existiert; trauert
er über dessen Verlust, so handelt es sich um das Instrument, sofern
es, wenigstens in seinem Besitz, nicht existiert. Hier also wie dort
liegt dem Wertverhalten eine (mindestens eine vermeintliche) Tat-
sächlichkeit zugrunde. Nun befindet sich etwa ein armer Geiger zu
einem Amati oder Guarneri, von dem er hört oder liest, den er sich
auch wohl ganz ohne Bezugnahme auf ein ihm sich darbietendes kon-
kretes Exemplar ganz im allgemeinen wünscht, sicher ebenfalls in
einem Wertverhältnis. Aber was da von Erlebnissen vorliegt, ist sozu-
sagen abgeblaßt genug, daß man vielleicht lieber sagen wird, der
betreffende Amati oder auch nur ,ein Amati" hätte für den Geiger
großen Wert, indes die Wendung, „das Instrument hat für ihn Wert"
unter diesen Umständen sich schon deutlich als erweiterte Wortanwendung
darstellt. Dagegen hat das tatsächlich existierende Instrument Wert
für seinen Besitzer, ohne daß zu irgend einem Vorbehalt Anlaß wäre,
indes das Verhältnis zum verlorenen, insofern tatsächlich nicht existie-
renden Instrument die Konstruktion mit „hätte" zwar ebenfalls nahe
legt, aber auch der indikativischen Wendung weniger entgegen ist,
sich insofern also als eine Art Mittelfall verrät. Eine Fixierung durch
besondere Termini dürfte sich der Klarheit mancher Darlegung förderlich
erweisen. Ich will darum dort, wo es sich um den Wert eines tat-
sächlich Existierenden handelt, von „Aktualwert" reden im Gegen-
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1 Vgl. „Über Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit“. Kap. II.
