§ 2. Wert und Begehren.
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begehren, sofern feststeht, daß die vergangene, gegenwärtige oder auch
künftige Existenz eben Tatsache ist. In diesem Sinne gilt der Satz:
man kann nicht begehren, was ohnehin schon stattfindet, wie immer
die Zeit des Stattfindens sich zu der des präsumtiven Begehrens ver-
halten möge.
Anders scheint es mit der Untatsächlichkeit oder, wie man oft
lieber sagt, mit der Nichtexistenz bewandt zu sein: nichts stellt sich
als selbstverständlicher dar, als daß man eventuell begehrt, was nicht
ist, ja nur dem Nichtsein gegenüber scheint das Begehren am Platze
zu sein. Allein, so wenig ich am Dienstag wünschen kann, daß es
Dienstag sei, so wenig kann ich an diesem Tage wünschen, der kom-
mende Tag möchte Sonntag sein. Kann ich wirklich, wie man zu sagen
pflegt, den nächsten Sonntag „nicht mehr erwarten", dann darf ich
wohl sagen, „ich wünschte, der Sonntag wäre schon nahe", aber hier
verrät eben der Konjunktiv, daß der Indikativ und der durch ihn allein
auszudrückende ernstliche Wunsch nicht anzubringen wäre, indes, was
wirklich vorliegt, nur höchstens ein Phantasiebegehren ist. Beruft man
sich dagegen darauf, daß die für eine bestimmte Zeit als tatsächlich
feststehende Nichtexistenz gleichsam den Impuls oder auch nur die
Gelegenheit abgeben könne, auf die Existenz des betreffenden Objektes
für dieselbe Zeit das Begehren zu richten, so nimmt man damit, soviel
ich sehe, etwas nicht minder Unmögliches in Anspruch, wie das eben
erwähnte Begehren dessen, was ohnehin Tatsache ist.¹ Wer dies ver-
kennt und sich dabei auf die Erfahrung vom Gegenteil beruft, hat diese
Erfahrung nicht genau genug zu Rate gezogen. Freilich, wer hungrig
ist, weil es ihm an Nahrung fehlt, der begehrt zu essen, natürlich je
eher, je lieber. Gleichwohl ist sein Begehren auf die Zukunft, und wäre
es auch eine noch so nahe Zukunft bezogen und niemals auf die Gegen-
wart im genauen Wortsinne, hinsichtlich deren sein Schicksal eben
bereits erfüllt ist.
Man mag nun freilich fragen: wenn die tatsächliche Nichtexistenz
das Begehren ebenso verhindert wie die tatsächliche Existenz, wie
kommt es, daß die Existenz zu einer gewissen Zeit nicht ebenso den
motivartigen Ausgangspunkt für ein Begehren etwa hinsichtlich nächster
Zukunft abgibt? Es ist darauf zu erwidern, daß die tatsächliche Existenz
wirklich ebenfalls motivartig funktionieren kann, so vor allem bei
Gegenbegehrungen: selbst im obigen Beispiel ist das Hungererlebnis
etwas tatsächlich Existierendes und leicht mag einer begehren, es los
zu werden. Daß aber nicht nur Gegenbegehrungen in Frage kommen,
beweist, wer sich im Bade wohl genug fühlt, um noch länger im
Wasser bleiben zu wollen. Allerdings kommt noch hinzu, daß im allge-
meinen, wie es scheint, aus gegenwärtiger Existenz leichter auch auf
künftige Existenz geschlossen werden kann, als aus gegenwärtiger
Nichtexistenz auf künftige Nichtexistenz. Immerhin vollzieht sich aber
1,Über emotionale Präsentation“, S. 165 f., vgl. auch W. Strich, „Das
Wertproblem usw.", S. 36 f., übrigens auch schon Th. Lipps „Ethische Grund-
fragen", 2. Aufl., S. 74.
