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II. Die Werterlebnisse.
sie schon dem im weiteren Sinne möglichen Auftreten des Begehrens
ganz besonders enge Schranken gesetzt sind¹, diese Begehrungsschranken
aber natürlich zugleich Wertschranken sein müssen, wenn das Wesen
des Wertes wirklich in der wie immer verstandenen Begehrbarkeit
gelegen ist.
Und auf den ersten Blick könnte man vielleicht auch an die
Koinzidenz dieser Schranken glauben: unser Begehren ist in deutlicher
Weise auf Künftiges gerichtet, indes sich das vergangene „Perfekte"
unserem Begehren entzieht; in gleicher Weise ist die Wertlosigkeit des
Gewesenen und Gehabten sprichwörtlich.2 Auch die Wertlosigkeit einer
bereits benützten Fahr- oder Eintrittskarte oder selbst eines benützten
Streichholzes scheint die typische Unzugänglichkeit der Vergangenheit
für den Wert zu illustrieren. Indes erkennt man zunächst die beiden
letzten Beispiele ohne Mühe als verfehlt, was vielleicht am abgebrannten
Streichholz besonders deutlich zutage tritt. Es ist ja gar nicht mehr
das Streichholz, das vordem Wert hatte; es ist eben ein abgebranntes
Streichholz und dieses hat gegenwärtig so wenig Wert wie es in der
Vergangenheit Wert gehabt hätte. Ob ein Vergangenes als solches jetzt
noch Wert haben könnte, wird durch das Beispiel also gar nicht berührt,
und mit der Eintrittskarte steht es auch nicht anders: hat sich auch
vielleicht ihr Aussehen gelegentlich der Benützung nicht geändert, so
hat sie gleichwohl durch die Benützung eben das verloren, was vorher
ihren Wert begründete. Nun ist aber weiter die Meinung, das „Gewesene“
als solches könne keinen Wert haben, auch an sich zweifellos irrig:
schon zu Beginn dieser Darlegungen stießen wir auf Belege vom
Gegenteil. Ist ein Volk stolz auf seine Geschichte, freut sich der Ein-
zelne, dies, und bedauert er, jenes erlebt oder getan zu haben, so tritt
ja Vergangenes in augenfälligster Weise unter den Gesichtspunkt des
positiv oder auch negativ Wertvollen. Allerdings ist nun auch dem
Begehren die Vergangenheit keineswegs prinzipiell verschlossen: wer in
Kriegszeiten einen Ort ohne telegraphische oder vielleicht gar ohne
tägliche Postverbindung bewohnt, wird leicht genug in die Lage kommen
zu wünschen, etwa der gestrige Tag, an dem diese oder jene Entschei-
dung stattfinden sollte, möchte günstig verlaufen sein. Daß gleichwohl
die eben beigebrachten Fälle wertvoller Vergangenheit nicht in den
Bereich des Begehrbaren gehören, ist auf den ersten Blick deutlich und
es entsteht so das Bedürfnis, über die wahre Natur der Begehrungs-
schranken ins Klare zu kommen.
Näher sind solche Schranken durch Bezugnahme auf das Ver-
gangene keineswegs allgemein genug gekennzeichnet. Nicht nur Ver-
gangenes, sondern auch Gegenwärtiges und Künftiges kann ich nicht
2
99 ...
1 Vgl. „Über emotionale Präsentation“, a. a. O., S. 96, bes. S. 164 ff.
die zeitlichen Güter können nur Güter der Zukunft oder der
Gegenwart sein, denn die Vergangenheit vermag mit Rücksicht auf die Vollen-
dungstendenz keine Rolle als Schauplatz einer Wertverwirklichung zu spielen"
(H. Rickert, „Vom System der Werte", Logos, Bd. IV, 1913, S. 303).
3 Vgl. oben S. 6.
