§ 3. Wert und Nützlichkeit.
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Nun haben aber die Beispiele vom Andenken und vom Freunde
im gegenwärtigen Zusammenhange noch ein besonderes Interesse, indem
ihnen gegenüber die Frage entsteht, was da wohl beim Andenken oder
bei der Freundschaft dieselbe Rolle spielt, wie bei jenen beiden ersten
Beispielen das Angenehme und das Schöne. Wäre etwa der Zweck
nicht angenehm, dann wäre, das ist ja selbstverständlich, das Mittel
insofern auch nicht nützlich. Das Angenehme ist also unter den gegebenen
Umständen für die Nützlichkeit konstitutiv und man darf fragen, was
etwa beim Andenken oder bei der Freundschaft an die Stelle dieser
konstitutiven Annehmlichkeit tritt. Soviel ich sehe, gibt es hier keinen
anderen Bescheid als den, daß etwa die Aufbewahrungsgelegenheit im
Falle des Andenkens nur deshalb für nützlich gelten darf, weil das
Andenken eben von Wert ist, und bei der Freundschaft wird es
schwerlich anders bewandt sein. Damit ist aber gesagt, daß wir es
hier mit Nützlichkeiten zu tun haben, die ganz direkt den Wert bereits
zur Voraussetzung haben, so daß, hier den Wert in der Nützlichkeit
bestehend zu finden, augenscheinlich einen vitiösen Zirkel in sich schließt.
Subsumiert man, was kaum gewagt und später¹ noch ausdrücklich zu
rechtfertigen sein wird, auch Angenehmes, Schönes, Wahres unter
dem Gesichtspunkt des Wertvollen, dann darf der Vorwurf des Zirkels
auf jeden Versuch ausgedehnt werden, den Wert durch den Hinweis
auf Nützlichkeit zu bestimmen. Daß man, wie mir entgegengehalten
worden ist, die Nützlichkeit mit Hilfe des Zweckgedankens charak-
terisieren kann, wird daran kaum etwas ändern. Das liegt an der
noch zu berührenden³ Natur des Zweckgedankens, die ihn an den
Wertgedanken bindet. Hier scheint nur der Umstand irreführen zu können,
daß man etwas auch als Mittel zu einem sozusagen bloß hypothetischen
Zwecke betrachten, insofern also die Frage, ob dieser Zweck auch Wert
habe, in suspenso lassen kann. Aber dann hat man es eben auch nur
mit einem sozusagen hypothetischen Nutzen zu tun, dessen Abhängigkeit
vom Wert sich eben in diesem hypothetischen Charakter verrät.
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Zusammenfassend läßt sich also sagen: Nützlichkeit konstituiert
und definiert den Wert nicht, einmal weil es Wertvolles gibt, das nicht
nützlich ist, dann aber auch, weil es Nützliches gibt, das bereits den
Wert zur unerläßlichen Voraussetzung hat, falls nicht alle Nützlichkeit
an Wert gebunden ist. Immerhin wird man aber auf das Formale einer
solchen Widerlegung nicht allzuviel Gewicht zu legen brauchen, sofern
dabei am Ende doch die Definition der Nützlichkeit einen wesentlichen
Anteil hat, diese Definition aber von arbiträrem Dafürhalten so schwer
frei sein mag als sonst eine Definition. Ganz unabhängig dagegen von
allfälligen Feinheiten in dieser Hinsicht bleibt die Tatsache, daß die
Betrachtungsweise, aus der heraus etwas als nützlich qualifiziert wird,
von der, aus der heraus man etwas wertvoll nennt, nicht wohl erheb-
-
1 Vgl. unten IV, § 7.
2 Vgl. W. Strich,,,Das Wertproblem in der Philosophie der Gegenwart",
Berlin 1909, S. 2 ff.
3 Vgl. unten IV.
