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I. Voruntersuchungen.
J
سه ن
Im Falle des Wissens um den Mangel liegt es nahe, das Man-
gelnde herbeizuwünschen, zu begehren, zu erstreben: man hat deshalb
auch das Begehren, wohl gar speziell das Wollen für allem Bedürfnis
wesentlich gehalten, sogar das Bedürfnis selbst als Wünschen respektive
Wollen definiert.¹ Letzteres dürfte schon sprachlich nicht angehen:
sollte selbst das Wollen dem Bedürfnisse wesentlich sein, so ist dieses
doch nicht selbst ein Wollen, sondern die Tatsache, daß etwa ein Objekt
mangelt, das daraufhin begehrt wird oder dergleichen.2 Aber ich zweifle,
daß man auch nur das Vorhandensein eines Begehrens für jeden Fall
selbst eines ganz oder vollständig erlebten Bedürfnisses anders als ex
definitione in Anspruch nehmen könnte und daß die oben an zweiter
Stelle erwähnten Fälle sozusagen teilweisen Erlebens wieder anders als
ex definitione aus dem Bereiche des Bedürfnisses auszuschließen wären.
Eine hiezu geeignete Definition aber zu dekretieren,³ damit wäre unserer
Finsicht in die einschlägigen Tatsachen kaum in irgend einer Hinsicht
wirklich gedient. Dagegen möchte es, wenigstens für unsere gegen-
wärtigen Zwecke ausreichen, den Tatbestand des Bedürfnisses, soweit
es erlebbar ist, durch den Hinweis darauf zu charakterisieren, daß wir
ein solches nach dem haben, was uns abgeht, wenn es nicht da ist.
In diese Kennzeichnung ist nicht nur neben dem „effektiven auch das
,,latente", sondern sogar neben dem unbefriedigten auch das befriedigte
Bedürfnis einbezogen.
Weil aber dieses „Abgehen“ eben stets eine Sache inneren Er-
lebens bleibt, die sich nie ohne Künstlichkeiten, oft aber auch, wie wir
oben gesehen haben, überhaupt nicht durch Hinweis auf Selbst- oder
Arterhaltung ersetzen läßt, so ergibt sich auch bereits aus dieser bei-
läufigen Charakteristik des Bedürfnisses, daß, sofern diese Charakteristik
durch eine sozusagen erlebnisfreie nicht zu ersetzen ist, auch nicht von
anderen als erlebbaren Bedürfnissen geredet werden kann. Was wir an
sprachlichen Gegeninstanzen vorgefunden haben, wird dann auch dem
Verständnis keine erheblichen Schwierigkeiten bereiten. Die Bedürfnisse
der Tiere vor allem stehen der obigen Bestimmung überhaupt nicht
als Gegenfälle gegenüber: unser so außerordentlich unvollkommenes
tierpsychologisches Wissen bietet mindestens, soviel ich sehe, keinen
Grund, die Tiere in dieser Sache prinzipiell anders zu behandeln als
die Menschen. Auch den Pflanzen in einer irgendwie ähnlichen Weise
Bedürfnisse zuzutrauen, wird man heute um so weniger von der Hand
1 0. Kraus, „Das Bedürfnis“. Leipzig 1894, S. 7, 48.
2 Bedürfnis ist, was vielleicht im Hinblick auf die unten zu treffenden
Bestimmungen nicht ohne Interesse ist und daher hier vorgreifend berührt sei,
jedenfalls ein Objektiv.
"
3 0. Kraus versucht zu zeigen, daß der Nationalökonom nicht minder
als der Psychologe unter Bedürfnis nichts anderes verstehen darf und kann“
a. a. O. S. 50.
4 Ganz abgesehen von seltsamen kasuistischen Konsequenzen wie der,
daß daraufhin den „Säuglingen" Bedürfnisse bedingungsweise (a. a. O. S. 17),
den Tieren ohne Vorbehalt (S. 19 ff) abgesprochen werden.
5 Vgl. Kraus, a. a. O. S. 16.
