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umgekehrt. Es ist klar, daß die Größe des so bestimmten Folgenunter-
schiedes" für die Größe der Verschiedenheit bestimmend sein muß, und
da außer ihr überhaupt nichts besteht, was auf die Verschiedenheitsgröße
Einfluß haben könnte, da das Bestehen des Folgenunterschiedes mit dem
Bestehen der Verschiedenheit von gegebener Größe äquivalent ist, sind
wir berechtigt, die Verschiedenheitsgröße am Folgenunterschiede direkt
zu messen. Im Bestehen des Folgenunterschiedes zwischen a und haben
wir nun auch ein positives" und größenbestimmtes Aquivalent der ge-
wöhnlich gleichfalls als positiv" (d. h. ohne einen Akt des Negierens)
gedachten und größenbestimmten Verschiedenheit. Damit ist auch der
Tatsache Rechnung getragen, daß die Verschiedenheitsrelation zwischen
einem Dinge als einem Dinge der Art a und einem andern als einem
Dinge der Art b vollständig in den Bestimmungen a und dieser Arten
begründet ist, und es ist sicher, daß man jene größenbestimmte Nicht-
übereinstimmung nicht anders exakt beschreiben kann, als es hier ge-
schehen ist. Ganz analog wäre die in dieser Arbeit vertretene Bestimmung
der Ähnlichkeit als einer größenbestimmten Übereinstimmung vermöge der
Folgegemeinschaft" gegen den Vorwurf der Willkürlichkeit zu verteidigen.
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Es wird ohne weiteres zugegeben, daß man beim Erfassen einer
Ähnlichkeit oder Verschiedenheit nicht an Folgegemeinschaft oder Folgen-
unterschied denkt. Aber man denkt ja auch beim Erfassen einer Kreis-
gestalt nicht an die analytische Definition des Kreises, und doch bestimmt
sie die Kreisgestalt vollständig. Was man hier wie dort aber sicher er-
faßt, ist ein implizites" Äquivalent, eine anschauliche Bestimmung, die
sich als eine Implikation" (vgl. § 30, S. 58) jener expliziten darstellen
läßt. Man könnte eine Schwierigkeit darin finden, in konkreten Fällen
von Ähnlichkeit und Verschiedenheit die gemeinsamen beziehungsweise
die nichtgemeinsamen Implikate und Nichtimplikate auch nur einiger-
maßen namhaft zu machen. Wenn sich nun diese Objektive bloß beim ge-
wöhnlichen Vergleichen, sozusagen in der Praxis, unserer Aufmerksamkeit
nicht gerade aufdrängen, so verschlägt das zunächst nichts gegen die
hier entwickelte theoretische Auffassung. Denn ihr zufolge ist es ja dem
Vergleichen wesentlich, die Vergleichsgegenstände ungenau zu fassen,
als in einigem" oder „einigermaßen“ (d. h. in irgendwelchen Objektiven)
übereinstimmend oder voneinander abweichend. Natürlich aber muß es
der Theorie doch jederzeit möglich sein, diese ungenauen Bestimmungen
genau zu explizieren, gemeinsame und nichtgemeinsame Implikate und
Nichtimplikate zu nennen. Es werde zum Beispiel ein Kreis und eine
Ellipse verglichen (oder auch an zwei gegebenen Flächen, einer kreis-
förmig begrenzten und einer elliptisch begrenzten, nur die Gestalt der
Begrenzung). Man wird nun vergeblich nach Teilbestimmungen an beiden
Figuren suchen, die gemeinsam wären und durch andere, kein Implikat
dieser Bestimmungen einschließende Merkmale oder hinzukommende
spezifische Differenzen einerseits zum Merkmalinbegriff des Kreises und
andererseits zu dem der gegebenen Ellipse ergänzt werden könnten.¹)
1) Das müßte möglich sein, wenn die „Inhalte", durch die der Kreis, beziehungs-
weise die Ellipse bestimmt ist, Merkmalkomplexe in dem von Voigt (vgl. oben,
S. 77, Anm.) dargelegten Sinne wären, also als Klassen auffaßbar, deren Dinge die
einzelnen Merkmale oder Teilbestimmungen bildeten. Diese müßten sich (als „Dinge"
einer solchen Klasse) dann gegenseitig ausschließen, was offenbar nicht allgemein
der Fall ist.
