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auch ohne Forderung, der Natur der Sache nach, immer zu;¹) vielmehr
ist es eine Unmöglichkeit, eine Klasse ohne definierendes Objektiv zu
erfassen. Ohne Erfassen einer Klasse gibt es aber auch kein Erfassen
der Einordnung, kein Vornehmen logischer Operationen".
Wenn also das (synthetische oder analytische) Definieren (in dem
hier geltenden allgemeinen Sinne) die Gesetze der Logik schon voraus-
setzt, so gilt das auch vom Erfassen von Klassen. Zum Glück ist aber
dieser Umstand, der die Möglichkeit eines Betriebes der Logik über-
haupt zu gefährden scheint, in der Tat völlig belanglos für ihn; und
eben daß es eine Wissenschaft der Logik gibt, beweist das. Die Gesetze
richtigen Denkens sind ja bei allem richtigen Denken vorausgesetzt";
das heißt aber nicht, daß ihre Kenntnis Bedingung des richtigen Denkens
ist, sondern nur, daß ihre Erfüllung oder Befolgung es ist und diese
ist an jene Kenntnis nicht gebunden.
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Was endlich die Unsicherheit der Grundlage betrifft, auf die sich
die Inhaltslogik stelle, nämlich der Theorie des Begriffes, deren Unzu-
länglichkeit der zweite Einwand hervorhebt, ist zweierlei zu sagen. Zu-
nächst erkennt man ohne weiteres, daß die objektivtheoretische Logik
um eine andere „Inhaltslogik" handelt es sich hier nicht ihrem rein
gegenständlichen, also auch ihrem symbolischen Teile nach von aller
psychologischen und auch von aller erfassungstheoretischen Begriffslehre
völlig unabhängig ist: unabhängig von Ansichten und Meinungen über
das Wesen der Begriffsbildung und des Begriffes als eines psychischen
Erlebnisses oder einer psychischen Disposition (die man besitzt, wenn
man von etwas einen Begriff hat"). Dergleichen kommt nur für den
erfassungstheoretischen und -praktischen Teil der als Lehre vom richtigen
Denken betriebenen Logik in Betracht, und bildet auch hier nicht eine
Voraussetzung, sondern ein Ergebnis logischer Forschung. Und das, was
aus der gegenständlichen Theorie des Begriffes, aus der Lehre von Be-
griffsinhalt", Begriffsgegenstand und Zielgegenständen des Begriffes (von
Definitionsobjektiv, Definitionsgegenstand, Klasse und Dingen der Klasse)
als Grundlage des Logikbetriebes anzusehen ist (zum Teil ist es auch
erst dessen Ergebnis), das konnte hier in einer hoffentlich den ersten
Bedürfnissen Genüge leistenden Weise dargelegt werden. Übrigens aber
ist es, wie aus dem wesentlichen Zusammenhange von Definitionsobjektiv
und Klasse hervorgeht, nicht minder auch Grundlage des Klassenkalküls.
Mit dieser letzten Feststellung kommen wir nun zurück zu jenem
zuerst angeführten Bedenken: daß die objektivtheoretische neben der
Umfangslogik überflüssig sei. Aus dem eben Dargelegten geht hervor,
daß die auch für die Umfangslogik grundlegenden Erkenntnisse über
Klasse und Ding der Klasse ohne Berücksichtigung des Objektivs nicht
zu gewinnen sind; und dasselbe gilt von den spezifisch aussagen-
theoretischen" Voraussetzungen, die der Logik (des Umfanges" wie
des Inhaltes") als einem System von „Aussagen", das heißt von be-
stimmten Objektiven vorausgeschickt werden müssen. 2) Andererseits hoffe
ich durch die ganze vorliegende Untersuchung
mag sie auch im ein-
zelnen der Kritik noch so viele Angriffspunkte bieten doch für die
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1) Selbstverständlich machen auch „negative Begriffe" keine Schwierigkeit:
auch ein negatives Objektiv definiert eine Klasse.
2) Vgl. Schröder-Müller, Abriß der Algebra der Logik, I. Teil, insbesondere
zum Beispiel § 11.
