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Bei einer Untersuchung, die geradezu auf Wirkliches abzielt, werden
auch die unbekannten Erfahrungstatsachen implicite vorausgesetzt, indem
wir die Wirklichkeit meinen, wie sie eben tatsächlich ist"; und so
sind der Erfahrung widerstreitende Objektive, mögen sie auch im Bereiche
des Bestehenden Geltung haben, in einem solchen Gebiete, das heißt,
durch die stillschweigend gemachten" Voraussetzungen zu bestimmten
Objektiven ergänzt, als Untatsachen (I) anzusehen.
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§ 38. Fortsetzung: „Reine Mannigfaltigkeiten.“
Von jedem Dinge der Klasse A gilt der Grundsatz (J₂) der Indivi-
dualität: was unter ein solches Ding A fällt, ist mit ihm äquivalent, ja
identisch. Die Klasse A aber enthält abgesehen von dem Grenzfalle,
daß sie überhaupt nur ein Ding umfaßt immer Dinge, mit denen
sie nicht äquivalent ist, das heißt, sie genügt dem Grundsatze der Indivi-
dualität (als Klasse) nicht. Das definierende Objektiv a des Begriffs-
gegenstandes A definiert auch (in einem anderen Sinne) die Klasse A.
Aber während das Objektiv a an einem Dinge von A in einem a im-
plizierenden vollständigen Objektivkomplexe (in einem individuellen Falle)
vertatsächlicht ist, kommt dasselbe Objektiv a der Klasse A (wie dem
Abstraktum A) nicht als Implikat eines vollständigen Objektivkomplexes
zu (nicht in einem Falle vertatsächlicht). Die konkrete Beschaffenheit
eines einzelnen Dinges A impliziert das Objektiv a an dem Dinge, und
außerdem noch andere Objektive, die ihrerseits a implizieren, ohne von
a impliziert zu sein. Das Objektiv a als definierendes Objektiv oder
Determinator des Begriffsgegenstandes oder auch der Klasse A ist da-
gegen in keinem anderen Determinator von A, sondern nur in a selbst
impliziert, obwohl es noch Objektive gibt, die a implizieren, ohne mit
a und ohne mit I äquivalent zu sein. Das definierende Objektiv eines
Begriffsgegenstandes (Formdeterminates) und der zugehörigen Klasse ist
eben kein vollständiger Objektivkomplex, wir können es als einen „un-
vollständigen Objektivkomplex" und demgemäß sein Determinat
und die zugehörige Klasse als unvollständig bestimmte, oder kurz „un-
vollständige Gegenstände" 1) bezeichnen und daran den Grundsatz
knüpfen, daß ein Objektiv nur als Implikat eines vollständigen Objektiv-
komplexes (durch ein "Ding", also durch einen vollständigen Gegenstand,
der diesen erfüllt) erfüllt wird. So ist zum Beispiel das Vierecksein nur
in vollständigen Objektivkomplexen, den konkreten Beschaffenheiten der
einzelnen individuellen Vierecke, erfüllt, während für die Klasse der
Vierecke und ebenso für „das Viereck" (in abstracto, den unvollständigen
Gegenstand Viereck") nichts als Determinator in Betracht kommen,
nichts bestimmend oder definierend sein kann, was nicht im Vierecksein
formal eingeschlossen wäre, und während doch offenkundig ist, daß kein
Ding bloß Viereck (und was daraus folgt) und nichts darüber (tatsäch-
lich) sein kann. Die Klasse der Vierecke ist zum Beispiel ebenso wie
der unvollständige Gegenstand Viereck" durch ihr Definitionsobjektiv
hinsichtlich der Gleichheit oder Ungleichheit von Seiten und von Winkeln
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1) Zum Begriffe des unvollständigen Gegenstandes vergleiche Meinong, Über
die Stellung der Gegenstandstheorie im System der Wissenschaften, Leipzig 1907, § 21.
