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gleichung mehr ist, nichts mehr bestimmt. Und während die Begriffe
Zahlendreiheit (a, b, c), die der Gleichung a. b c genügt“, „Zahlen-
paar (a, b), das zum Produkte 6 gibt“, „Zahl b, die mit 2 multipliziert
6 gibt" gewiß ganz eigentliche Begriffe sind, scheint es zunächst über-
haupt unmöglich, einen Begriff anzugeben, dessen Inhalt die Tatsache
2.36 bildete. Hier kann, so scheint es, von einem Determinieren nicht
mehr die Rede sein, weil sozusagen alle Determinandenstellen schon be-
setzt, schon ausgefüllt sind. Es kann demnach ein bestimmtes Objektiv
von der betrachteten Art auch nicht in dem Sinne, wie etwa a Xa,
,,rot oder nicht rot sein" es kann, einen Determinator abgeben. Der Sinn,
in welchem es doch determinieren" kann, ist noch merklich entfernter
von der ursprünglichen, sprachgemäßen Bedeutung dieses Wortes. Das
Objektiv 2.36 kann seinem formalen Wesen nach, seinem Objektiv-
inhalte nach, überhaupt nicht Determinator sein, ¹) sondern nur mit Rück-
sicht auf seine Tatsächlichkeit, mit Einschluß seines Tatsachencharakters.
Diesen müssen wir wesentlich einbeziehen, wenn wir das Objektiv als
Begriffsinhalt" fassen wollen. Denn das geschieht nur in einem Gedanken
wie: das, was die Tatsache 2.36 erfüllt, ihr genügt" oder einiger-
maßen psychologistisch eingekleidet: „das, durch dessen Erfassung wir
die Tatsächlichkeit der Tatsache 2.36 impliziterweise setzen", wo-
für wir sofort wieder rein gegenständlich sagen können „das, dessen
Natur die Tatsächlichkeit der genannten Tatsache impliziert". An der
letzten Fassung erkennen wir deutlichst, daß dieses Etwas auch als das
bestimmt werden kann, dessen Natur die Tatsächlichkeit irgendeiner
(oder jeder) Tatsache impliziert.
"
Es ist klar, daß der Umfang dieses Begriffes alle bestehenden Gegen-
stände umfaßt, alles, was nicht unmöglich ist; er deckt sich mit dem
Umfange des Begriffes,das, was a oder nicht a ist". Aber dieser Begriff hat
zum Inhalte ein, wenn auch leeres, so doch seinen (Begriffs-)Gegenstand
direkt determinierendes Soseinsobjektiv; jener dagegen weist in seinem
Inhalte überhaupt kein seinen Gegenstand direkt determinierendes Sosein
auf, sondern bestimmt ihn geradezu bloß als Tatsachen implizierenden
worauf ja, wegen der Leerheit des Soseinsobjektivs aā, auch der
andere Begriffsinhalt (dem Äquivalente nach) hinausläuft. Was übrig-
bleibt, ist also in beiden Fällen der Bestand, also ein Sein des Gegen-
standes.
"
Nun ist es sehr wichtig, zu beachten, daß das Bestehen als bloßer
Begriffsinhalt nicht genügt, uns die bestehenden Gegenstände tatsächlich
erfassen zu lassen. Denken wir etwas, das besteht, so entspricht dem
Inhalte dieses Denkerlebnisses bloß das Formdeterminat des unbe-
stimmten Objektivs Bestehen, also nicht etwas, dem das im Begriffs-
inhalte gedachte Bestehen in der Tat zukommt, als an ihm impliziertes
Objektiv - sondern ein abstrakter" Gegenstand (Begriffsgegenstand),
dem bloß die formale Determination durch das explizite Objektiv oder
durch das Merkmal" Bestehen zukommt. 2)
Was tatsächlich besteht, fällt unter den Begriff des Bestehenden, an
ihm ist das Bestehen tatsächlich impliziert (von ihm erfüllt) und kommt
ihm nicht bloß formalerweise als Determinator zu. Dadurch, daß wir
n
1) Wie es auch, nach den Ausführungen in § 35, nicht seinem Inhalte nach,
rein formal, in jedem beliebigen unbestimmten Objektiv impliziert ist.
2) Vgl. § 33.
