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§ 36. Grenzfälle der Determination.
Sind die Begriffe von Õ und Ĩ durch das eben Dargelegte gegen-
standstheoretisch begründet und wohl auch ihrer erfassungstheore-
tischen Bedeutung nach etwas eingehender gewürdigt, als es logistischem
Gebrauche gemäß bisher geschehen sein mag-, so ist damit auch schon
über die Begriffe von i und O das Wesentlichste beigebracht.
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Ein O-Objektiv ist in allen Fällen, also durch jedes Ding erfüllt;
sein Geltungsbereich umfaßt daher alle Dinge, das 0-Objektiv bestimmt
oder definiert" die Klasse i. Es wird nur noch näher anzugeben sein,
in welchem Sinne hier das Bestimmen oder Definieren zu verstehen,
und was unter allen Dingen" richtigerweise gemeint ist.
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Ein Objektiv wie etwa a Xà ist ein bestimmtes Objektiv (im Sinne
von 74), und zwar Tatsache (0), auch bei unbestimmtem Objektiv a, so
zum Beispiel rot oder nicht rot sein", welches unbedingt erfüllt ist. Es
ist unmittelbar klar, daß ein solches Objektiv als Determinator auftreten
kann, wie zum Beispiel das angegebene in dem Determinate etwas, das
rot oder nicht rot ist", und daß hier ein Grenzfall von Bestimmen vor-
liegt. Sofern eben jeder bestehende Gegenstand diese Bestimmung erfüllt,
also unter den Begriff dessen, was rot oder nicht rot ist, fällt, wird durch
diese Determination freilich nichts eingeschränkt, der Umfang des Be-
griffes ist i; sein Inhalt ist Õ oder leer, rot oder nicht rot sein ist eben
ein Grenzfall von Sosein, der gleichwertig ist keiner Soseinsbestimmung.
Indem wir eine solche leere Soseinsbestimmung setzen, dient uns der
(psychische) Inhalt unseres Gedankens ein Inhalt, der als Bestand-
stück unseres Denkprozesses selbstverständlich existiert und keineswegs
etwa Null oder kein Inhalt ist¹) gleichsam nur als Gelegenheit, unser
Meinen daran anzubringen, ohne es zugleich auf Dinge einer bestimmten
Art einzuschränken.
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Anders steht es mit einem Objektiv, das seine Bestimmtheit und
insbesondere sein Erfülltsein erst der ihm innewohnenden Beziehung auf
einen gewissen, genügend vorbestimmten Bereich von Gegenständen ver-
dankt. Von dieser Art ist zum Beispiel das Objektiv 2.2 = 4. Das un-
bestimmte Objektiv a. bc ist durch bestimmte Inbegriffe von Dingen
erfüllt, zum Beispiel durch die Zahlen 2, 3, 6 oder O, eine beliebige Zahl
und 0 u. s. w.; das unbestimmte Objektiv a. b6 ist zum Beispiel durch
1, 6 oder durch 2, 3 u. s. w. erfüllt; das unbestimmte Objektiv 2b = 6
ist nur durch die Zahl = 3 erfüllt. Jedem dieser unbestimmten Objek-
b
tive entspricht ein bestimmter Geltungsbereich: dem ersten eine Gesamtheit
von Zahlendreiheiten (a, b, c), dem zweiten eine Gesamtheit von Zahlen-
paaren (a, b), dem dritten endlich eine einzige Zahl, 3. Immer kann man
hier von einem eigentlichen Bestimmen oder Determinieren sprechen.
Wird aber in die Gleichung 266 für b der Wert eingesetzt, der sie
erfüllt, so geht sie in die Gleichung 2.36 über, die keine Bestimmungs-
1) Er ist auch, wie die einfachste innere Erfahrung deutlich zeigt, anders als
etwa der Inhalt des Gedankens „,etwas, das schwer oder nicht schwer ist“. Nur
die gegenständlichen Entsprechungen dieser psychischen (erlebten oder vollzogenen)
Inhalte, nämlich die im gegenständlichen Sinne so genannten (Begriffs-) Inhalte, das
heißt die durch jene psychischen Realitäten erfaßten Objektive sind untereinander
äquivalent und zugleich äquivalent 0.
