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Nun ist aber der Kreis" in abstracto doch ein anderer Gegenstand
als etwa das Dreieck" in abstracto. Was die beiden voneinander unter-
scheidet, sind die Objektive, die wir als ihre konstitutiven oder definierenden
Bestimmungen bezeichnen. Also müssen diese Bestimmungen den Begriffs-
gegenständen doch in irgendeiner Weise zukommen. Wir sagen: der
(abstrakte) Gegenstand „Kreis" ist definiert oder determiniert durch die
Objektive eine geschlossene Linie zu sein", in der Ebene zu liegen"
und nur Punkte zu enthalten, die von einem Punkte gleichen Abstand
haben"; er ist als Determinat dieser Objektive zu bezeichnen, aber
nicht als implizites" (vgl. § 30), da er ja die Objektive nicht erfüllt,
sondern, wie man vielleicht sagen könnte, als bloß explizites oder als
Formdeterminat" dieser Objektive. ¹)
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Nennt man den im Objektive A ist B oder B-sein des A an der
Stelle des A auftretenden Gegenstand mit R. Ameseder) den „primären
Gegenstand" oder präziser, mit Meinong³), das „primäre Material“ (im
Gegensatze zum „sekundären Material" B) des Objektivs, so kann man
sagen: das primäre Material in einem unbestimmten Objektiv ist bloß
Determinand, das primäre Material in einem bestimmten Objektiv ist
implizites Determinat, entweder des Objektivs selbst (wenn dieses
Tatsache ist) oder seiner Negation. Beim Erfassen des primären Materials
in seiner Determination durch das unbestimmte Objektiv denken wir das
explizite (Form-)Determinat, den Begriffsgegenstand, wir gehen durch
eine Determination von der Gattung (A) zur Art (4, das B ist) über.
Am primären Material des bestimmten Objektivs, dem Subjekte A, er-
fassen wir (richtiger- oder falscherweise) das in dem Objektive gelegene
Prädikat B-sein, durch das Urteil A ist B. Es besteht demnach ein wesent-
licher Unterschied zwischen primärem Material des bestimmten Objektivs,
das dem Urteile entspricht, und dem des unbestimmten Objektivs, das
als Annahme-Objektiv, insbesondere auch als Begriffsinhalt auftritt.
Wie dem evidenten urteilsmäßigen Vorfinden einer Bestimmung an
einem „Dinge die tatsächliche, dem evidenten Annehmen eines unbe-
stimmten Objektivs „von" einem „Dinge die bloß bestehende Erfüllung
des Objektivs durch das betreffende (gemeinte) "Ding" entspricht, so ent-
spricht dem bloßen Inhalte des Gedankens etwas, das A ist" oder dem
bloßen Denken" dieses Gedankens (ohne das Äktmoment des Meinens) die
reine Formdetermination des abstrakten Determinanden, etwas" durch den
Determinator 4-sein". Das Meinen geht gleichsam durch den abstrakten
Begriffsgegenstand hindurch auf die Zielgegenstände des Begriffes, durch
das Formdeterminat hindurch (ohne dieses zu betreffen) auf ein implizites
Determinat des angenommenen Objektivs, auf etwas, was das Objektiv
erfüllt oder erfülle.4)
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1) Was in 40 (Anm.) als Determination erklärt worden ist, wäre demnach genauer
als bloße Formdetermination oder Formaldetermination zu bezeichnen (die Erklärung
gibt auch nur die formale Seite der Determination an, und zwar, da eine eigentliche
Definition des gegenständlichen Tatbestandes nicht zu geben ist, in operations-
technischer" Einkleidung mit Angabe des gegenständlichen Erfolges dieser ,,Operation").
2) Beiträge zur Grundlegung der Gegenstandstheorie (Untersuchungen zur Gegen-
standstheorie und Psychologie, herausgegeben von Meinong, II. Abhandlung), § 5.
3) Über die Stellung der Gegenstandstheorie im System der Wissenschaften,
Leipzig 1907 (Register). Über Annahmen, 2. Aufl. (Register).
4) Daß die konstitutiven Objektive dem Begriffsgegenstande in anderem Seins-
charakter zukommen als den Zielgegenständen des Begriffes, ist schon in den „Ele-
