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sicht darauf, ob es je ausgesagt wird, ja ohne Rücksicht darauf, daß
es überhaupt gesetzt oder ausgesagt werden kann. In ein solches Gesetz
über Objektive auch die möglichen Aussagen dieser Objektive einzu-
beziehen, ist lediglich Sache der logischen Nutzanwendung", von der
im vorigen Paragraphen die Rede war. Wenn nun auch solche An-
wendung zum Wesen des üblichen Logikbetriebes zu gehören scheint,
der symbolischen Logik ist sie doch, wie ausgeführt worden ist, keines-
wegs wesentlich: es gibt in ihr keine einzige Anschreibung, die für
Aussagen, Urteile oder irgendwelche andere psychische Erlebnisse ge-
deutet werden müßte, um ihren vollen Sinn zu geben. Denn da eine
Anschreibung des sogenannten Aussagenkalküls die Aussagen nur so weit
betrifft, als sie gegenständlich, das heißt durch ihre Objektive bestimmt
sind
alle Aussagen desselben Objektivs gelten als gleich, ja als „die-
selbe Aussage, betrifft sie wesentlich eben nur die Objektive, und
statt von diesen von den Aussagen zu sprechen, die zufällig einmal
auf sie gerichtet sein können, ist ähnlich, wie wenn man die Stereometrie
als Lehre von einem Stoff entwickelte, der die geometrischen Körper-
formen möglicherweise ausfüllte.
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Man kann diesem Vergleiche, der die Unvollkommenheit aller Ver-
gleiche natürlich auch an sich trägt, einen andern entgegenhalten.
Unter einem Körper versteht man ja zunächst doch ungefähr das, was
die Naturlehre, und nicht, was die Geometrie meint, wenn sie von
Körpern handelt, und doch ist der Gebrauch dieses Wortes in der
Geometrie nicht irreführend und von keinen üblen Folgen begleitet.
Indem die Geometrie die Körper nur ihren räumlichen Bestimmungen
nach betrachtet, versteht sie eben unter einem Körper etwas anderes
als die Naturlehre. Und so kann man auch ohne weiteres in der sym-
bolischen Aussagenlehre unter einer Aussage oder einem Urteil etwas
anderes verstehen als in der Psychologie und braucht dann kein neues
Wort für das Objektiv. Man kann ja, wie man zwischen geometrischem
Körper und physischem Körper unterscheidet, auch zwischen logischem
Urteil und Urteil oder Aussage im psychologischen Sinne unterscheiden.
Indes wird ein einfacher Hinweis genügen, um die Unzulänglichkeit
einer solchen Unterscheidung deutlich fühlbar zu machen. Es gibt eine
Wissenschaft, die es mit Urteilen und zugleich auch mit deren Gegen-
ständen, den Objektiven, zu tun hat, und die ganz wesentlich darauf
ausgeht, Beziehungen zwischen diesen nicht zu verwechselnden Tat-
beständen zu ermitteln: das ist die Erkenntnistheorie oder, allgemeiner
gefaßt, die Theorie des Erfassens. Hier immer von Aussage im psycho-
logischen und Aussage im logischen Sinne zu sprechen, wäre mehr als
umständlich, es wäre irreführend. Wie sollte man mit diesen Mitteln
zum Beispiel die Grundtatsache alles Erkennens ausdrücken, daß jedes
Urteilen, das ein Erkennen ist, ein tatsächliches Objektiv erfaßt? Etwa
durch die Wendung das Urteil, das ein Erkennen ist, erfaßt ein tat-
sächliches logisches Urteil". Das ist offenbar falsch, denn unsere Erkennt-
nisse sind keineswegs immer auf logische Urteile gerichtet; ein Akt des
Erkennens muß also nicht ein logisches Urteil erfassen, sondern höchstens
einem solchen gemäß sein", ein solches verwirklichen oder wie man
sonst sagen mag, und zwar nicht ein „tatsächliches", sondern ein wahres.
Mit dieser Wendung ist man aber bei der Selbstverständlichkeit an-
gelangt, daß ein wirklicher Erkenntnisakt immer von der Art ist, die
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