Zweiter Teil.
V. Ergänzungen, betreffend die Grundlagen der Logik.
§ 26. Über die Gegenstände der Logik, insbesondere der symbolischen.
Es herrscht unter den Vertretern der Logik wohl keine Meinungs-
verschiedenheit darüber, daß diese Wissenschaft, wenn sie von Begriffen
und Urteilen handelt, es mit den so bezeichneten Erscheinungen unseres
Geisteslebens zu tun hat, nicht sofern sie unsere Erlebnisse sind, sondern
sofern sie gewissen Gegenständen entsprechen: nicht ihren erlebten (oder
subjektiven), sondern ihren gegenständlichen (oder objektiven) Bestim-
mungen nach. Auch ist man ziemlich einig darüber, daß die sogenannten
Denkgesetze weder Vorschriften noch Naturgesetze für das Denken sind.')
Sie sind nichts als objektive Bedingungen für die Richtigkeit des Denkens,
objektive, das heißt solche, die in der Natur der (zu erkennenden)
Gegenstände ihren Grund haben. Fügt man noch hinzu, daß nicht die
besondere Beschaffenheit irgendeines bestimmten Gegenstandsgebietes,
sondern die Natur der Gegenstände überhaupt jene Gesetze ergibt, mit
denen sich die Logik befaßt, so hat man auch eine Abgrenzung dieser
Wissenschaft gegenüber anderen, minder allgemeinen gewonnen, ins-
besondere zum Beispiel gegenüber den mathematischen, die ja ihre Gegen-
standsgebiete enger zu begrenzen pflegen.
Eine Folge dieser Tatsache ist es, daß in jeder Formel der sym-
bolischen Logik die auftretenden Symbole statt als Zeichen von Begriffen
und Urteilen oder allgemeiner „Propositionen" immer auch als Zeichen
für die Gegenstände dieser Gedanken gelesen werden können. Denn da
diese Gedanken bloß ihren gegenständlichen Bestimmungen nach in Be-
tracht kommen, ist die Beziehung zwischen ihnen, die durch eine solche
Formel ausgesagt wird, eindeutig zugeordnet einer Beziehung zwischen
den Gegenständen jener Gedanken: eben der Beziehung, die den eigent-
lichen Kern des betreffenden logischen Gesetzes bildet.2)
Tatsächlich wird man beim Lesen solcher Formeln oder auch bloßer
„Relationen") der Logik, falls man über das Arbeiten mit bloßen
1) Wenn sie von einigen als Normen aufgefaßt werden, so ist doch die Frage
nach dem Rechtsgrunde dieser Normen nicht zu umgehen, und ihre Beantwortung
führt auf die Tatsache, daß ein Denken, welches ihnen gemäß ist, auch richtig, das
heißt geeignet ist, die Tatsachen zu erkennen.
2) In diesem Sinne besteht zwischen den logischen Gedanken und ihren gegen-
ständlichen Entsprechungen in der Tat vollkommene Konformität". Vergleiche
von der Pfordten, Konformismus. Eine Philosophie der normativen Werte. Heidel-
berg 1910.
3) Vgl. Schröder-Müller, Abriß der Algebra der Logik, I. Teil, Berlin und
Leipzig 1909, § 9.
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