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Zwischen objektivischen und objektischen Beziehungen und Ver-
knüpfungen besteht Reziprozität, beziehungsweise formale Entsprechung.
Jene können vom Standpunkte des Subjektes aus als Setzungsbeziehungen,
beziehungsweise als Setzungsverknüpfungen, diese als Erfassungsbeziehun-
gen, beziehungsweise als Erfassungsverknüpfungen bezeichnet werden, da
man den ersteren durch gewisse Verbindungen von Setzungsakten, den
letzteren aber durch entsprechende Verbindungen von Erfassungsakten
(im engeren Sinne des Wortes) gerecht wird. Die objektivisch-objekti-
schen Beziehungen und Verknüpfungen können auch als „determinative"
gekennzeichnet werden (mit Einschluß der prädikativen); psychisch ent-
sprechen ihnen Akte, in denen durch die Setzung eines Objektivs oder
Falles ein Gegenstand als Ding erfaßt wird und die wir ganz allgemein
als ein „Bestimmen“ zu bezeichnen pflegen (durch Objektive „bestimmen"
wir Klassen und Dinge, durch einen Fall ein Ding, indem wir nämlich
über sie oder von ihnen Objektive voraussetzen, das heißt annehmen,
oder urteilen, prädizieren).
Grundbeziehung ist die Einschließung: Folgebeziehung in der ob-
jektivischen, Einordnung in der objektischen Form. Grundverknüpfung
ist die Adjunktion, als logische und als arithmetische Addition auftretend.
Aus ihnen lassen sich die übrigen Beziehungen und Verknüpfungen her-
leiten, sowohl die logischen als auch, nach Einführung des Grundsatzes
der Individualität, die individualen", insbesondere die arithmetischen.
Unter den individualen Beziehungen sind auf der Seite der objektischen
die Vergleichungsrelationen Ähnlichkeit (Gleichheit) und Verschiedenheit.
(Der arithmetische Ausdruck der Größenähnlichkeit, das Verhältnis, hat
in der Mathematik eine wichtige Rolle, übrigens auch der für die Größen-
verschiedenheit.) Die objektivische Entsprechung der Ähnlichkeit von
Dingen ist die (relative) Möglichkeit oder größenbestimmte Verträglich-
keit von Fällen oder die Wahrscheinlichkeit. Auch steht, wie der Ähn-
lichkeit die Verschiedenheit, so der Wahrscheinlichkeit die Unwahr-
scheinlichkeit (der Seinsmöglichkeit die Nichtseinsmöglichkeit) entgegen.
Als psychische Entsprechung der Folgebeziehung ist das Folgern
oder Deduzieren zu nennen, während der Einordnungsbeziehung ein Akt
des
„Einordnens“ oder Subsumierens (in der ursprünglichsten Form ein-
fach ein Erfassen [Meinen] eines a mittels der Vorstellung eines ihm
übergeordneten b) gerecht wird. 1) Das Erfassen in Ähnlichkeits- (oder
in Verschiedenheits-)Relation läßt sich als ein ungenaues Gegenstück des
Einordnens, der Wahrscheinlichkeitsschluß oder die Induktion als un-
genaues Analogon des eigentlichen Schließens (im Sinne der Deduktion)
auffassen. Der Grund impliziert die Folge, schließt sie in genauem Sinne
ein; die Instanz „impliziert partiell" (einigen Folgen nach) das Induktum.")
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1) Vergleiche meine Anzeige „Grenzfragen der Logik, Psychologie und Erkennt-
nislehre", Deutsche Literaturzeitung, XXXIII, 7 (1912).
2) Vgl.,,Grenzfragen der Logik, Psychologie und Erkenntnislehre", a. a. O.
