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104. (Definitionen.) 1. Sind a und ẞ verträgliche, also folge-
verwandte Objektive, so heißt ein (beliebiger) Fall a; von a („als Fall
von a") in einem (nicht näher bestimmten) Falle ß; von ẞ möglich, und
es heißt auch das Objektiv a selbst mit Rücksicht auf 8" oder „unter
der Voraussetzung 8" möglich.
Die Größe dieser Möglichkeit von a aus (d. h. der Möglichkeit,
die sich für a aus ergibt) ist gegeben durch die Größe der Folge-
verwandtschaft g (a, ẞ).¹)
Es wird sich zeigen, daß die Größe dieser Möglichkeit das ist, was -
unter gewissen besonderen Voraussetzungen in der Wahrscheinlich-
keitsrechnung unter dem Namen Wahrscheinlichkeit gemessen wird.
2. Ist insbesondere ein Fall von 8 Tatsache, so wird mit Rücksicht
darauf ein Fall von a schlechthin möglich" genannt und die Größe
dieser dann tatsächlichen nicht bloß aus einem angenommenen Zu-
treffen von hypothetisch erschließbaren (kurz hypothetischen) Mög-
lichkeit ist ebenso bestimmt wie in 1.
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Folgerungen. 1. Die Möglichkeit eines Falles von a in einem
Falle von ist gemessen durch die Ähnlichkeit, die zwischen diesen
Fällen als Fällen von a, beziehungsweise von 8 besteht. Dieses ist zu-
gleich die Ähnlichkeit des Seins (eines Falles) von a mit dem Sein
(eines Falles) von ẞ (52). Das Sein von ẞ kann dabei in dem weiten
Sinne des Bestehens des nicht widersprechenden Objektivs verstanden
werden oder auch in dem prägnanten Sinne von Erfülltsein, Zutreffen
in einem Falle denn jenes Sein ist ja äquivalent damit, daß es Fälle
gibt, das heißt, daß Fälle bestehen, in denen ß zutrifft.
2. Das Erfülltsein von 8 (Sein" in dem prägnanten Sinne, der der
Setzung von entspricht, vgl. 59) führt ein Möglichsein eines mit B
verträglichen Objektivs a mit sich: als ein Sein minderen Betrages.
Die Größe dieses Seins, bezogen auf das Sein von ẞ als Einheitsbetrag, 2)
ist die Größe seiner Ähnlichkeit mit dem Sein von B. Denn nach 102 ist
das Maß der Ähnlichkeit einer Größe x, die kleiner als die Einheits-
größe ist, mit dieser die Größe x selbst.
Ist tatsächlich, so erhält auch dieses größenbestimmte Sein von a
Tatsachencharakter: es ist dann eine Tatsächlichkeit minderen Betrages.
Dieses ist der Fall, der im eigentlichen und ursprünglichen Sinne Mög-
lichkeit heißt (104, 2).³)
3. Wir können also die Gleichung
o (a;, B;) = g(a, ß),
wo β =Õ ist und a¿, B; irgendeinen Fall von a, beziehungsweise von ß
„als solchen“ bezeichnet, auch als definierende Gleichung für die
1) Diese Definition der steigerungsfähigen Möglichkeit steht mit 53 nicht in
Widerspruch, sondern ist eine Ergänzung dazu.
2) Die Bestimmung der mathematischen Wahrscheinlichkeit oder Möglichkeit
als Sein minderen Betrages findet sich, in Übereinstimmung mit Vorlesungen
Meinongs, auch in den Elementen der Gegenstandstheorie". Siehe oben, Vorwort.
8) Auf diese wesentliche Beziehung der (hier als eigentlich bezeichneten) Mög-
lichkeit zur Tatsächlichkeit (zum Unterschiede von Sein") weist Meinong
ausdrücklich hin. Über Annahmen, 2. Aufl., S. 89 (auch Register: Wahrscheinlichkeit,
Tatsächlichkeit).
