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mit dem des a Setzenden übereinstimmen, zum Beispiel wenn der
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Setzende für dieses y den Grund a vermutet. Dieses Vermuten von a
ist ja ein Urteilen, das mit dem gewissen Urteilen von a in manchen
Folgebestimmungen übereinstimmt, und zwar sowohl subjektiv", das
heißt als Erlebnis betrachtet, als auch „objektiv", das heißt seinen gegen-
ständlichen Entsprechungen nach: ihm entspricht nämlich das möglicher-
weise tatsächlich Sein von a, ein Folgeobjektiv des Tatsächlichseins
von a, welches dem gewissen Urteilen von a entspräche.
Folgesatz. Wer a setzt, setzt (nach E) impliziterweise jede Folge y
von a; mit aber setzt er, nach dem eben Gesagten, impliziterweise
jeden Grund davon, zum Beispiel 8, in ungenauem Sinne, das heißt, er
setzt als möglich eventuell als in einem andern Falle möglich.
Daraus ergibt sich: Wer a setzt, setzt damit impliziterweise jedes mit a
folgeverwandte Objektiv ẞ als möglich. Erfaßt er nun ein solches ẞ
auch aktuellerweise (mittels der durch die a-Setzung begründeten Dis-
position), so setzt er in der Tat ẞ als möglich. Hierin liegt, dem Wesen
nach, der Vorgang des Wahrscheinlichkeitsschlusses.
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Wir beobachten zum Beispiel, daß ein gegebener Würfel auf die
Fläche f₁ fällt (a), und erfassen darin impliziterweise den Tatbestand (7),
daß der Würfel auf „eine seiner Flächen" fällt. Wir setzen damit im-
pliziterweise als möglich, daß der Würfel auch einmal auf die Fläche f
falle (8), und können dieses Objektiv ẞ auf Grund des festgestellten a
auch ausdrücklich vermuten. Von a zu ẞ führt ein Analogieschluß, der
um so bündiger ist, je größer die Folgeverwandtschaft zwischen den
beiden Objektiven. -Man bemerkt leicht, daß in dem hier beschriebenen
Schema des Wahrscheinlichkeitsschlusses neben dem Analogieschlusse
auch der als Induktion im engeren Sinne dieses Wortes bezeichnete
Schluß als besonderer Fall enthalten ist. Vergleiche oben U 3.
4. Wer ein (gegebenes") Ding als Ja (also als Ding von a) erfaßt
und mit a an J auch (nach dem eben Ausgeführten) das folgeverwandte B
erfaßt, kann nun damit ein individuelles Ding JB (das ihm zum Beispiel
auch gegeben" sein kann) meinen. Er meint dann die zwei Dinge Ja
und J³, durch das ungenau Erfassen eines nicht näher bestimmten, dem
a und gemeinsamen Folgeobjektivs y, in ungenauer Weise. Dieses ist
dem Wesen nach der Vorgang des Erfassens von Ja und J in Ähnlich-
keitsrelation.¹)
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Ich finde zum Beispiel ein Farbenmuster a ungefähr so wie b,
was soviel heißt wie dem ähnlich. Hier habe ich offenbar das Sosein a
des a ungenau genug erfaßt, um damit zugleich auch das Sosein 8 in.
demselben Falle ungenauerweise setzen zu können, nämlich irgendeinem,
nicht genau erfaßten, in den beiden Bestimmungen a und zugleich
implizierten Bestimmungsinbegriffe nach. Hätte ich aber ein solches
gemeinsames Folgeobjektiv y genau erfaßt, aus dem a und dem ẞ her-
ausanalysiert, so hätte ich die beiden Muster als „in 7 gleich“ erfaßt,
zum Beispiel als gleich hinsichtlich des Farbentones.
¹) Die unter U angeführten Gedanken dürften zum Teil durch einige Bemerkungen
Meinongs angeregt worden sein. Vergleiche auch dieses Autors Abhandlung „Ab-
strahieren und Vergleichen", Zeitschrift für Psychologie, Bd. 24, insbesondere S. 79 ff.,
und Über die Erfahrungsgrundlagen unseres Wissens", Sonderhefte der Zeitschrift
für den physikalischen und chemischen Unterricht, Berlin 1906, Heft 6, S. 96.
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