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Erfassungsaktes bezeichnet worden, zum Unterschiede von dem Objekte
oder den Objekten desselben.
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Das, was als Objektiv eines Urteils oder einer Annahme auftreten,
also gesetzt werden kann, ist aber auch ohne Rücksicht auf diese
Stellung zum Erfassen rein gegenständlich gekennzeichnet: es ist ein
Sachverhalt", nämlich daß etwas ist oder nicht ist, daß etwas so ist
oder nicht so ist, also ein Sein (Nichtsein) oder ein Sosein (Nichtsosein).
Wenigstens läßt sich jedes Objektiv in eine dieser Formen bringen. Wir
verstehen also unter Objektiven eine besondere Art von Gegenständen.
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Als Objekt eines Erfassungsaktes kann dagegen jederlei Gegenstand
auftreten. Insbesondere kann auch ein Objektiv die Stellung des Urteils-
oder Annahmeobjektes einnehmen, zum Beispiel wenn wir denken, daß
a durch 3 teilbar ist (die Teilbarkeit von a durch 3), hat noch nicht
seine Teilbarkeit durch 9 zur Folge". Das Objektiv, das der Subjekt-
satz ausspricht, wird hier nicht geurteilt, sondern wie ein Objekt beurteilt.
Es ist also dem angedeuteten Urteile gegenüber in der Stellung des
Objektes, trotzdem aber bleibt es natürlich seiner gegenständlichen Art
nach ein Objektiv.
Es gibt aber Gegenstände, die niemals als Objektive, sondern immer
nur als Objekte von Urteilen oder Annahmen auftreten, die also nicht
gesetzt, sondern nur im engeren Sinne des Wortes erfaßt werden können:
solche nennen wir Objekte im engeren Sinne dieses Wortes.
Alles, was nicht Objektiv ist, gehört offenbar in diese Kategorie.
§ 3. Grundsatz vom Erfassen.
(Grundsatz E.) Wird ein Objektiv a gesetzt, so wird dadurch
impliziterweise
1. jede Folge von a gesetzt,
2. jeder Fall von a erfaßt und damit
3. jeder Gegenstand, der a erfüllt, als ein Gegenstand A erfaßt¹)
oder getroffen.
Zu 1. Nehmen wir zum Beispiel an, a sei eine Primzahl, so ist mit
diesem Sachverhalt", das heißt Objektiv (a) implicite zum Beispiel auch
gesetzt, daß a mit einer andern Zahl b, die kein Vielfaches von a ist,
keinen Teiler gemein hat (außer 1). Dieses Folgeobjektiv (3) ist durch
die Setzung des a implicite gesetzt, heißt: Wer a setzt, verhält sich der
Folge gegenüber, sofern er sich richtig verhält, intellektuell so, als
hätte er gesetzt. Er kann zum Beispiel folgerichtig das ß nicht ver-
neinen.
"
Was von der Folge ẞ eben gesagt worden ist, das gilt natürlich
ebenso von jeder andern Folge des gesetzten Objektivs.
Wer nun mittels der durch die Setzung von a begründeten intellek-
tuellen Disposition das Folgeobjektiv ẞ auch aktuell setzt, gewinnt dabei
dieselbe (relative) Evidenz für 8, als hätte er vorher ẞ selbst gesetzt.
Dieses ist im wesentlichen der Vorgang des Schließens oder Folgerns
(im Sinne der Deduktion).
1) Vgl. Meinong, Über Annahmen, 2. Aufl., Leipzig 1910. Die Ausführungen
über das Meinen", insbesondere S. 238 ff. und § 45. Der Gegenstand (A), der das
gesetzte Objektiv a erfüllt, ist in der Stellung des Erfassensobjektes, gleichviel ob
er seiner Natur nach Objekt oder Objektiv ist.
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