Erster Teil.
I. Allgemeines.
§ 1. Zwei Arten des Erfassens.
n
Wenn ich urteile 7 ist eine Primzahl", so habe ich über die
Zahl 7 geurteilt oder 7 beurteilt, und ich habe den Sachverhalt, daß
7 eine Primzahl ist, geurteilt.
Der Gegenstand (7), über den geurteilt wird oder der beurteilt
wird, heißt gewöhnlich Objekt des Urteils.
Das, was geurteilt wird (der geurteilte „Sachverhalt") werde als
Objektiv des Urteils bezeichnet.¹)
Auch wenn ich, ohne zu urteilen, das heißt zu glauben, zu be-
haupten, auch nur zu vermuten, bloß denke oder annehme, „a sei eine
durch 3 teilbare Zahl", so habe ich über ein Objekt (a) ein Objektiv
(daß a eine durch 3 teilbare Zahl ist) angenommen oder gedacht. Wie
das Urteil, so hat auch die Annahme Objekt und Objektiv.
Urteilen und Annehmen pflegt man als Setzungsakte zu be-
zeichnen. Das, was geurteilt oder angenommen wird, sagt man, ist durch
diesen Akt gesetzt". Was in diesem Sinne gesetzt werden kann, ist also
allemal ein Objektiv. Freilich heißt „setzen" hier keineswegs etwa her-
stellen, hervorbringen, sein machen; sondern es bedeutet nur eine Weise
des Erfassens. Da aber, was geurteilt oder angenommen wird, immerhin
in einer Weise erfaßt ist, die sich vom Erfassen des beurteilten oder des
von der Annahme betroffenen Objektes deutlich unterscheidet, sei das
Wort „setzen", da ein besseres nicht zur Verfügung steht, hier beibehalten.
Wir unterscheiden also das Setzen der Objektive als eine besondere
Erfassungsart vom Erfassen der Objekte, das wir Erfassen im engeren
Sinne nennen wollen.")
§ 2. Objektiv und Objekt.
Was geurteilt oder angenommen wird, ist in anderer Stellung zum
Erfassungsakte als das, worüber geurteilt oder angenommen wird. Mit
Rücksicht auf diese Stellung ist es zunächst als Objektiv des betreffenden
1) Vgl. Meinong, Über Annahmen, 2. Aufl., Leipzig 1910. (Register.) Unter-
suchungen zur Gegenstandstheorie und Psychologie, herausgegeben von A. Meinong,
Leipzig 1904: II. R. Ameseder, Beiträge zur Grundlegung der Gegenstandstheorie;
III. E. Mally, Untersuchungen zur Gegenstandstheorie des Messens.
2) Meinong tritt dafür ein, das Wort „,setzen" in der angegebenen Bedeutung
überhaupt nicht zu verwenden, da dieser Gebrauch die Tatsache verdunkle, daß es
sich doch nur um ein Erfassen handelt. Wir haben aber, wie sich weiterhin zeigen
wird, eine Unterscheidung nötig zwischen dem Erfassen, das ein Setzen des Erfaßten
ist, und dem, das kein Setzen des Erfaßten ist. Vgl. z. B. „Über Annahmen", 2. Aufl., S. 342.
E. Mally, Grundlagen der Logik.
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