§ 2. Aktualisierung. Thetische und athetische Prädikationen. 127 Gegenstande A ein Prädikativ¹ B zu-, respektive abgesprochen, so kann es fürs erste selbstverständlich scheinen, daß man es da ausschließlich mit Angelegenheiten des Soseins zu tun hat. Wirklich wird es damit nicht anders bewandt sein, wenn man zum Beispiel dem gleichseitigen Dreiecke die Gleichwinkligkeit nachsagt. Das scheint ganz selbstver- ständlich, da ja das Prädikativ ein integrierendes Bestandstück am Material des Soseinsobjektivs ausmacht. Um so auffallender ist die Tat- sache, daß es nun doch auch Prädikationen gibt, bei denen dem Sein, insbesondere der Existenz eine ganz charakteristische Rolle zufällt. Handelt es sich nämlich bei der Prädikation um eine Relation zwischen dem Subjekte des Soseinsobjektivs und einem anderen Gegenstande, ist also das Prädikativ ein Relativum, dann kann das Sein jenes anderen Gegenstandes ganz wohl in den Sinn der Prädikation mit aufgenommen sein. So etwa schon bei Kausalbehauptungen: von gewissen leisen Geräuschempfindungen konnte man während des Novembers 1916 in Graz sagen, sie seien durch Kanonenschüsse auf dem italienischen Kriegsschauplatze hervorgerufen worden. Dabei war, Wirkung zu sein, gewiß zunächst Sache des Soseins; aber die Wirklichkeit der betreffenden Kanonenschüsse gehört sicher integrierend zum Sinn einer solchen Behauptung. Noch näher steht es unseren gegenwärtigen Interessen, wenn man jemanden als Nachbar, als Zeitgenossen, als Vereinsmitglied, Amtsvorstand bezeichnet, ihm Macht, Einfluß zuschreibt und dergleichen. Napoleon hatte auf St. Helena keine Macht, obwohl ihm, für sich allein betrachtet, Autorität daselbst sicher nicht weniger eigen war als vorher in Paris. Das läßt erkennen, wie im Gedanken der Macht nicht nur eine Eigenschaft des als mächtig Bezeichneten enthalten ist, sondern der Gedanke an die Existenz von Menschen mitspielt, an denen diese Macht zu Tage tritt. Auch Zeitgenosse ist man nur, wenn zur nämlichen Zeit noch jemand anderer lebt; ebenso ist man Amtsvorstand nur, wenn auch ein Amt da ist, dem man vorsteht, und so fort. Allgemein also: es gibt Prädikationen, die unbeschadet des darin zunächst zur Geltung kommenden Soseins doch auch ganz wesentlich ein Sein in sich schließen. Man könnte sie vielleicht thetische Prädikationen nennen und ihnen diejenigen, bei denen ein Dasein oder sonst ein Sein unbeteiligt ist, als athetische gegenüberstellen. Es braucht kaum bemerkt zu werden, daß unter den Gesichtspunkt des Athetischen nicht etwa bloß völlig daseinsfreie Auf- stellungen wie etwa die der Mathematik, sondern nicht minder Urteile einzubeziehen sind, wo es sich zwar um daseiende Subjekte handelt, die Prädikation aber über Soseinsbestimmungen an diesem Daseienden nicht auch noch zu einem anderen Existierenden hinausgeht. Das hier Ausgeführte auf den Wert anzuwenden, erscheint durch den Umstand nahegelegt, daß man es ja auch bei diesem, soweit er persönlicher Wert ist, mit etwas Relativem, nämlich zur Person des Wertsubjektes Relativem, zu tun hat. Aber ausgeschlossen ist am Ende auch eine thetische Prädikation nicht, die sozusagen jenseits der Rela- 1 A. a. O., S. 127.