§ 5. Pathogene Werthaltungen. Unvermittelte Werthaltungen. 119 obigen entgegengetreten sind, charakteristisch zukommt. Die Identität dessen, was jeder von beiden werthält, bewährt sich freilich einer genaueren Erwägung gerade bei besonders auffallend erscheinenden Fällen nicht. So zum Beispiel, wenn beide ein Objekt O begehren, wo der so entstehende Konflikt die Identität des Objektes in besonders grellem Lichte zu zeigen scheint. Näher besehen ist, was hier begehrt wird und so zum Konflikte führt, nicht das O schlechtweg, sondern der Besitz des O, der dann natürlich für jedes der beiden Subjekte ein anders determinierter Besitz und sonach jedesmal ein anderer Gegen- stand des Begehrens, respektive Werthaltens ist. Es gibt indes auch Fälle zweifelloser Identität. Tritt in einer parlamentarischen Beratung irgend jemand für eine gewisse öffentliche Einrichtung ein, so mag es leicht geschehen, daß mancher andere Teilnehmer an der Beratung erst daraufhin die Institution für wertvoll erkennt und sie ebenfalls zu realisieren bemüht ist. Es ist ohne Zweifel dieselbe Institution; daß es sich hier aber gleichwohl um keine Sekundärwerthaltung seitens des Mitstimmenden handelt, erkennt man am unmittelbarsten daraus, daß derlei Sekundärwerthaltungen, namentlich wenn sie mit Begehrungen zusammen auftreten, den Tatbestand ausmachen, für den der Name ,,Altruismus" in Gebrauch ist¹. Altruistisch kann nun das Eintreten für eine öffentliche Institution ganz wohl sein, aber einer verhält sich nicht schon darum altruistisch, weil er so stimmt, wie es der andere beantragt hat. Man ersieht aus solchen Beispielen, daß zur Kennzeichnung der Sekundärwerthaltung der Umstand noch nicht ausreicht, daß eine auf dasselbe Objekt gerichtete Werthaltung die Veranlassung oder den Beweggrund dazu abgibt. Ein ausreichend differenzierendes Moment unter dem Gesichtspunkte des „weil beizubringen, finde ich mich, zurzeit wenigstens, außerstande, indes die Charakteristik der Sachlage mühelos gelingt, wenn man die bereits in früherem Zusammenhange² vorgenommene Reduktion der vermittelten auf unvermittelte Wert- haltungen vollzieht, die darin besteht, daß man den Nebenvoraussetzungen die Kernbestimmungen unmittelbarer Werthaltungen entnimmt. Sekundär- werthaltungen zeigen sich dann ganz wesentlich auf Objekte gerichtet, die, wie immer sie sonst beschaffen sein mögen, die Kernbestimmung aufweisen, Werthaltungsobjekte für den Alter zu sein. Mir ist kein Fall bekannt, wo diese Beschreibung nicht genügte, und trifft dies zu, dann könnte wohl vermutet werden, daß im Herausstellen der Kernbestimmung das Wesen der Sekundärwerthaltung direkter getroffen ist als durch den Hinweis auf eine Nebenvoraussetzung. 5. Pathogene Werthaltungen. Unvermittelte Werthaltungen. Durften wir oben das Wesen der Werthaltungsvermittlung in dem Umstande erblicken, daß sich zwischen das für jede Werthaltung kon- stitutive Denkerlebnis, die Hauptvoraussetzung einerseits und die Wert- 1 Vgl. „Eth. Bausteine". 2 Vgl. oben S. 105.