75 stände zusammenzufassen, denen die (aktuell oder dispositionell) voraus- gesetzten Objektive alle nur in einer Weise, nämlich als Prädikate zukommen. ¹) § 39. Abgeleitete Mannigfaltigkeit. Tatsächliche Vollständigkeit bei formaler Unvollständigkeit eines Gegenstandes. 27 " Mit dem im vorigen Abschnitte Festgestellten verträgt es sich natürlich durchaus, daß auch Klassen oder Abstrakta oder unbestimmte Objektive, kurz unvollständige Gegenstände Klassen bilden, also als Dinge von Klassen höherer Ordnung oder von abgeleiteten Mannigfaltig- keiten") auftreten können. So kann man zum Beispiel die Klasse aller in der Klasse der Vierecke eingeschlossenen Klassen auffassen oder die Klasse der Folgen oder die der Nichtfolgen eines Objektivs u. s. w. Hier muß nun noch einmal auf die Angelegenheit der Gegenstände, die bloß in relativem Sinne Dinge" sind, in der Stellung des Dinges auftreten, ohne eigentliche Dinge zu sein, zurückgegriffen werden,³) und zwar mit Rücksicht auf den eben ausgesprochenen Grundsatz (S. 73), daß nur in einem vollständigen Objektivkomplexe ein Objektiv erfüllt sein kann. Es scheint nämlich zunächst sich ein Widerspruch zu ergeben: die Dinge einer abgeleiteten Mannigfaltigkeit, die zum Beispiel Klassen oder Ab- strakta sind, sollen als Dinge dieser Mannigfaltigkeit die für sie be- stimmenden Objektive erfüllen, obwohl sie doch, als Klassen oder als Abstrakta unvollständige Gegenstände sind. Der Widerspruch ist aber nur scheinbar. Ein Beispiel macht das klar. In der Klasse der Arten von Vierecken (nicht der Vierecke selbst) ist das Abstraktum Quadrat ein Ding", obwohl es ein unvollständiger Gegenstand ist. „Unvoll- ständig nannten wir diesen Gegenstand, weil er das Formdeterminat eines unvollständigen Objektivkomplexes ist, nämlich bloß des im un- bestimmten Objektiv Quadratsein formal implizierten, aus der Definition ableitbaren.) Das Quadratsein läßt es zum Beispiel unbestimmt, ob die 1) Man erkennt aus den vorstehenden Überlegungen, wie falsch der alte Satz vom „praedicatum praedicati" ist. Das verdeutlicht sehr schön ein Beispiel, das ich Herrn Gregor Itelson verdanke. Es lautet so. A ist B (Proposition p); B ist Prädikat in der Proposition p; also A ist Prädikat in der Proposition p. Meint man hier unter „Prädikat" nicht ein Wort oder einen Begriff (was man ja gewöhnlich auch nicht tun wird), sondern den Prädikatsgegenstand B wie wir ja sonst auch in einem Schlusse nur die Gegenstände, die durch unsere Wörter bezeichnet sind, meinen und nicht diese Wörter oder unsere Gedanken, dann ist das Sophisma schlechthin un- auflösbar für denjenigen, der an dem erwähnten Satze festhält. Die Lösung liegt natürlich darin, daß in der Proposition p gemeint ist „A ist ein Ding der Art B“, in der zweiten Prämisse aber unter B nicht ein Ding der Art B", nicht ein B", sondern „das (Abstraktum) B“ gemeint ist, was eben nicht dasselbe ist. Es liegt also eine einfache quaternio terminorum vor. Von dem B“ kann man natürlich nicht aussagen, was nur von einem B" (wenn auch von jedem B) gilt, und umgekehrt: Objektive, die durch das B" erfüllt sind (wie das Prädikatsein im Objektiv p), sind durch ein B", durch die Dinge der Art B nicht alle auch erfüllt es gibt,,Prädi- kate des Prädikates", die nicht Prädikate seines Subjektes sind. Dagegen ist richtig, daß die formalen Determinatoren des Prädikatsgegenstandes Prädikate des Subjekts- gegenstandes eines kategorischen Satzes sind. 2) Vgl. Schröder, a. a. O. S. 248. 29 3) Vergleiche oben § 31. 4) Dagegen gehören die Objektive, die in der Definition des Quadrates weder ausdrücklich (als Konstituenten des Definitionsobjektivs) gedacht noch im Definitions- objektiv allein schon formal impliziert sind, nicht zu dem genannten unvollständigen