§ 7. Der unpersönliche Wert. 151 terisieren: es ist hier nur noch die Besonderheit der in Frage kommenden Fähigkeit oder Disposition, die die Verbindung des Wertobjektes mit dem Subjekte herstellt. Die Disposition hat aber jederzeit eine ganz aktuelle Beschaffenheit des disponierten Objektes zur Grundlage¹ und sofern man sich auf diese als Wert berufen könnte, wäre alles, was den Wert zu einem persönlichen machen möchte, durchaus beseitigt.[40] Rückblickend haben wir vier verschiedene Gesichtspunkte zu ver- zeichnen, unter denen beim Werte die Beschränkung auf das Gebiet des Persönlichen nicht recht angängig erscheint: wir haben klare, ja besonders natürliche Wertgedanken angetroffen, die den Wert nicht als etwas Persönliches erfassen; wir fanden Werte ohne ihnen zugehörige Werterlebnisse; wir fanden umgekehrt Werterlebnisse, denen ein zuge- höriger Wert fehlt, mögen die dabei zutage tretenden Wertirrtümer bloß intellektuelle oder, wie sich als naheliegend ergeben hat, auch emotionale Grundlagen haben; es hat sich endlich gezeigt, daß die Potentialisation des Wertbegriffes auf ein unpersönliches Ziel hinweist. Solchen Tatbeständen gegenüber darf die Frage aufgeworfen werden, wie es eigentlich komme, daß man in der modernen Werttheorie die Eventualität anderen als persönlichen Wertes nur ausnahmsweise ernst- haft ins Auge gefaßt findet. Nicht darum handelt es sich dabei, ob es überhaupt Sinn hat, das Moment der Persönlichkeit in die Wertbetrachtung einzubeziehen: hierfür legen die zahlreichen Erfahrungen zu deutliches Zeugnis ab, die die Gebundenheit vieler Werte an ihr Subjekt und die Abhängigkeit von diesem betreffen.2 Liegt es aber etwa in der Natur jeglichen Wertes als solchen, nicht anders als relativ zu einem Subjekte auftreten zu können? Es fehlt in der Tat nicht an einem Grunde, der das selbstverständlich erscheinen lassen mag. Er liegt in der engen Ver- bindung, in der, wie wir sahen, der Wert mit unserem emotionalen Leben steht. Ist der Wert von dieser nicht loszulösen, dann scheint auch die Verbindung mit dem die Emotionen erlebenden Subjekte eine untrennbare bleiben zu müssen. 3 Sollte es aber wirklich unter allen Umständen ausgeschlossen sein, die Beziehung zu den Erlebnissen aufrecht zu erhalten und gleichwohl die zum Subjekte dieser Erlebnisse zu lösen? Wer den Wert zu den Angelegenheiten des Gemütes zählt, wird kaum unterlassen, dabei zum Gegensatz an die Angelegenheiten des Verstandes zu denken, näher an Gegenstände, die ihren Beschaffenheiten und den sie beherrschenden Gesetzmäßigkeiten nach zu erfassen die natürliche Funktion der Intelligenz ausmacht. Gehören derlei Beschaffenheiten und Gesetzmäßigkeiten durch- aus zur Kompetenz unseres Vorstellens und Denkens, so liegt hierin doch nur unter ganz ausnahmsweise erfüllten erkenntnistheoretischen Voraussetzungen ein Hinweis auf eine obligatorische Relativität zum erfassenden Subjekte. In der Regel meint man ganz im Gegenteil, daß, was erfaßt werden soll, dem Erfassen ebenso unabhängig gegen- 1 Vgl. „Allgemeines zur Lehre von den Dispositionen", a. a. O., S. 44. 2 Vgl. „Über emotionale Präsentation", S. 141 f. 3 Vgl. oben S. 35.