§ 4. Übertragung und Vermittlung bei Werthaltungen. 111 setzmäßigkeit bestehen, die zwei Werthaltungen verbindet. Weit eher wird darin ein emotionales Analogon der Implikation zu erblicken sein, soda man darauf vielleicht ganz direkt die Bezeichnung „emotionale Implikation" als Seitenstück zur allbekannten intellektuellen Implikation wird anwenden dürfen. Man bemerkt zugleich, daß unsere Gesetzmäßigkeit von den Wert- haltungsvorzeichen unabhängig ist und darf außerdem vermuten, daß sie dort, wo sie gewissermaßen erst durch die Gegengefühle hindurch zur Geltung kommt, minder deutlich hervortreten wird, da sie da an die für das Zusammenauftreten der Gegengefühle bestehenden Bedingungen gebunden ist. Dem scheint die Erfahrung auch durchaus zu sprechen: die oben beigebrachten Umkehrungsbeispiele zeigen, daß man bei ihnen keineswegs unter allen Umständen auf die Übertragung zu rechnen hat. " Daß übrigens dieser Mangel nicht noch stärker hervortritt, das wird wohl darin seinen Grund haben, daß, wo ein Objektiv o das Implikans zu einem Objektiv ausmacht, streng genommen gegen- standstheoretisch auch schon ganz direkt, das heißt ohne Vermittlung von Gegenobjektiven oder vollends Gegengefühlen, eine Inversion des Implikationsverhältnisses damit Hand in Hand geht. Ich meine den von mir bereits gelegentlich als „Reimplikation" bezeichneten Tat- bestand, daß, wenn o das impliziert, allemal w auch durch π impli- ziert wird, nur nicht, auch wenn die erste Implikation eine Tatsäch- lichkeitsimplikation sein sollte, der Tatsächlichkeit, sondern bloß der Möglichkeit nach.¹ Nun wird die Werthaltungsübertragung an dem Möglichkeitscharakter der Implikation nicht wohl eine Schranke finden können; das erhellt schon daraus, daß bereits bei Übertragung von der Wirkung auf die Ursache, da die „Ursache" streng genommen nur eine Teilursache sein wird, im Verhältnis dieser letzteren zu ihrer Wirkung nur Möglichkeits-, nicht aber Tatsächlichkeitsimplikation ins Spiel treten kann. So ist also schon der Hinweis auf solche einfache Reimplikation geeignet, der Zurückführung der Übertragung auf Impli- kation einigermaßen als Stütze zu dienen. Nur muß der im ganzen niedrige Grad der bei solcher Reimplikation zutage tretenden Möglichkeit einen entsprechend großen Stärkeverlust auch beim Übergang vom Stammwert zum abgeleiteten Wert mit sich führen und so wird diese in gewissem Sinne unmittelbare Legitimation unseres Übertragungs- gesetzes gegenüber der zuerst beigebrachten doch nur von unter- geordneter Bedeutung bleiben. Einer gewissen Präzisierung bedarf hier noch die oben im Vor- übergehen vollzogene Berufung auf den Erkenntnisgrund. Der Jäger legt darauf, den fernen Hasen zu sehen, ich will kurz sagen, auf den Anblick Wert, obwohl er den Hasen nicht jagen will. Im letzteren Falle hätte man es mit einer ganz gewöhnlichen Übertragung von der Wirkung auf die Ursache zu tun; der Jäger aber schätzt den Anblick 1 Vgl. „Über Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit“, S. 404.