- 82 III. Weiteres zur Wertpsychologie. und ihm zustimmend, konzediert A. Boltu now¹ zwar keine Variabilität in der Intensität, wohl aber eine in der,,Quantität". Daß überdies ver- schiedenen Wertgefühlen gegenüber Begehrungen verschiedene, also bald größere, bald geringere Motivationskraft [28] zukomme, wird von keiner Seite bestritten, daraus aber dann freilich eventuell die Konsequenz gezogen, daß, was man zunächst für verschiedene Wertgefühlsstärken zu nehmen geneigt sein mag, eben die verschiedene Motivationskraft sei. Aber es scheint doch um vieles natürlicher, die Verschiedenheit der Motivationskraft eben als Folge der Stärkeverschiedenheit zu verstehen, als diese Verschiedenheit umgekehrt auf eine Relation zurückzuführen, zu der man keine ihr zu Grunde liegenden Glieder aufzuweisen gewillt ist. Überdies spricht wohl auch die direkte Empirie hier eine ausreichend deutliche Sprache. Wer alles an Habe und Gut verloren hat, reagiert anders, und zwar doch wohl charakteristisch stärker, als wem eine mäßige Geldsumme abhanden gekommen ist. Wer sich fruchtbarer Berufs- tätigkeit erfreut unter angenehmen Lebensumständen, kann doch ohne Zweifel auf jene Tätigkeit mehr Wert legen, das heißt ihr gegenüber ein stärkeres Wertgefühl auslösen als hinsichtlich der sonstigen Unge- störtheit seines Lebens. Man wird also den Wertgefühlen prinzipiell wohl die quantitative Variabilität zuerkennen dürfen, die sonst keiner der Hauptklassen unter den Gefühlen fehlt. Wie sich die so einigermaßen aufgewiesenen qualitativen und quantitativen Bestimmungen auf Akt und Inhalt der Wertgefühle ver- teilen, ist durch das Dargelegte natürlich noch ganz unausgemacht. Durch den Gegensatz von Ernst- und Phantasiegefühl, der, wie wir wissen, auch den Wertgefühlen nicht fehlt, ist natürlich auch hier der Akt, durch die Verschiedenheiten der Wertarten, soweit die Voraus- setzungen dabei nicht in Frage kommen, der Inhalt in Mitleidenschaft gezogen. Auch die Verschiedenheiten der Wertgrößen scheinen als quan- titative Bestimmungen zunächst den Inhalten zugeordnet, was einen Parallelismus der Aktstärken immerhin nicht ausschlösse. In all diesen Dingen aber besteht noch größte Unsicherheit, die erst eingehende Einzel- untersuchung zu beseitigen hoffen darf. § 2. Die Gegengefühle. Wir wenden uns der näheren Betrachtung einiger gesetzmäßigen Beziehungen zu, die für dasselbe Subjekt zwischen Werthaltungen mit gemeinsamem Objekt (respektive Quasiobjekt) unter der Voraussetzung bestehen, daß die Werthaltungen die typischen Ausgestaltungen erfahren haben, die durch die Polarität einerseits dieser Erlebnisse selbst, anderer- seits durch die Polarität ihrer psychologischen Voraussetzungen ermöglicht sind. Als Gefühle nämlich haben die Werthaltungen, wie bereits zu erwähnen war, allemal entweder Lust- oder Unlustcharakter, wofür namentlich bei Urteilsgefühlen (im Gegensatz zu bloßen Annahmegefühlen) ganz wohl 1 „Über den Strukturzusammenhang zwischen dem ästhetischen Wertgefühl und seinen intellektuellen Voraussetzungen", Berliner Dissertation, 1909, S. 28, vgl. ebenda S. 23, Anm. 6.