81 selben Umständen auch anders verhalten; das läuft darauf hinaus, daß es Menschen gibt, die es tatsächlich tun. Die reine Möglichkeit, 99 daß ein Mensch unter den Umständen A B C sich so und so ver- halte", wird angewandt auf den gegebenen Menschen und ergibt für sein Verhalten eine gewisse relative Möglichkeit (vgl. § 9, 3). Aber der gegebene Mensch ist über diese unvollständige Bestimmung hinaus vollständig bestimmt und daß sein Wille sich unter gegebenen Um- ständen so und nicht anders verhält, liegt eben an diesem individuellen Willen und ist ihm zuzurechnen. Die Wendung, der gegebene Wille sei als ein Wirkliches vollständig bestimmt, wird leicht so mißver- standen, als seien alle seine Bestimmungen durch die übrige Wirk- lichkeit gegeben. Aber wenn jedes Element der Wirklichkeit durch die Gesamtheit der übrigen vollständig bestimmt sein sollte, ohne selbst zu bestimmen, also einen Beitrag zu seiner Bestimmtheit in sich selbst zu haben, so bliebe am Ende jedes unbestimmt. Bestimmtheit darf nicht rein passiv verstanden werden, als Bestimmtsein von einem anderen her. Ein Element des Wirklichen muß in irgend etwas einfach in sich und von sich aus bestimmt sein. Man sieht auch, worin dieser unzurückführbare Bestimmungskern besteht: darin, daß dieses Wirkliche unter den vollständig gegebenen Bedingungen der Umwelt sich eben so verhält und nicht anders. Freilich, ein zusammengesetztes Wirkliches verdankt seine Eigen- bestimmtheit seinen Elementen. Es ist dadurch, daß sie zusammen- traten, entstanden, es nimmt immer wieder neue Elemente auf, verliert alte. So der Mensch als Lebewesen. Deshalb machen wir ihn, eingedenk seiner Entstehung und Geschichte, auch nicht für jedes Verhalten gleich verantwortlich. Aber für jedes soweit, als sein eigentlicher Wille sich darin kundtut. So gehört zu den vollständig gegebenen Bedingungen der Umwelt auch Vergangenes. Ich habe mich nicht einfach dafür zu verantworten, daß ich so gehandelt habe, und auch nicht ohne Einschränkung dafür, daß ich unter diesen gegenwärtigen Umständen so gehandelt habe. Sondern das, was meinem innersten Willen und eigensten Wesen zugehört, ist das unveränderliche: ich bin so, d. h. ich will so, daß ich (infolgedessen) unter den Bedingungen meiner äußeren Geschichte so geworden bin, daß ich nun unter solchen gegenwärtigen Umständen so handle. Alle wandelbaren Eigenschaften sind eine äußerlich, vor- geschichtlich mitbedingte Betätigungsform dieses Bleibenden. Genau soweit, wie in meinem Verhalten dieser Willenskern zur Geltung kommt, bin ich für es verantwortlich. Zurechnung und Verantwortung setzen den Willen zum mindesten einen innersten Willenskern als ein absolut Selbstverantwortliches voraus. Er kann es nur sein, wenn er ein echtes Element ist;¹ denn nur was nicht zusammen- - - 1 Zu einer ähnlichen Auffassung des Willens Anklänge finden sich natürlich auch sonst kommt neuerdings, von naturphilosophischen Be- - 6