77 gungen des Bestandes und Entstandenseins einer Gesellschaft, haben sehr ungleiche primäre Forderungen die beste Bewährbarkeit. Man wende nicht ein, das konsistente System wäre am ein- fachsten und sichersten zu haben, wenn man gar nicht wollte und den Dingen ihren Lauf ließe: unser Wollen ist Tatsache und unser Wille gehört als ein wirklicher Faktor mit in die Wirklichkeit und will, darin liegt sein Wesen, sie gestalten. Offenbar sind doch nicht alle Gestaltungen gleich bewährbar im angegebenen Sinne und das Geschehen strebt notwendig immer bewährbareren Bildungen zu: um- fassenden realen Ganzheiten, wie die Entwicklung der Organismen, überindividuellen durch reale Zusammenhänge gestalteten Verbänden, wie die Entwicklung der Gesellschaft zeigt. Wo wir selbst unsere Mitwirksamkeit an diesem Geschehen bewußt erleben, da wollen wir. Die Gesetze aber, die für das Wollen verbindlich sind, sind im Sinn und Wesen des Wollens selbst gelegen: jedes Wollen sucht Be- währung und legt sich selbst die Forderung auf, die größte Bewähr- barkeit zu erstreben. 4. Der gute Wille. Die Betrachtung dessen, was im Sinne eines Urteils oder eines Wollens liegt, hat uns sogleich auf das Mitgeurteilte, das Mitgewollte geführt: dieses ergibt in seiner Gesamtheit, der gegenüber das Ausdrückliche nur einen Grenzfall ausmacht, das, was in dem Akte gemeint ist, seinen Sinn. Je nachdem wir es mehr oder weniger genau meinen, setzt sich das Urteil oder der Wille für den Sinn des aktuellen Erlebnisses in verschiedener An- näherung an Vollständigkeit und sozusagen mit verschiedenem Ge- wichte ein. Dieses sich Einsetzen bedeutet aber, daß man dem Im- pliziten gegenüber nicht nur logisch und deontisch, d. h. durch For- derungen der Richtigkeit gebunden ist, sondern daß dieser idealen Bindung auch eine psychisch-reale entspricht. Das Urteilen oder Wollen eines Sachverhaltes hat im Gefolge eine erhöhte Disposition oder Bereitschaft, dessen Implikate auch die deontischen urteilen oder zu wollen und es bedarf nur mehr eines Anlasses, aber keines neuen Grundes, sie auszulösen. Diese Erfahrungstatsache ist nur verständlich, wenn ein Wirkliches da ist, das die Grundlage dieser erhöhten Möglichkeiten - Disposition ist Möglichkeit dar- stellt, und es ist zu schließen, daß die Dispositionsgrundlage, die sich in einem Urteil oder die sich in einem Wollen betätigt, zugleich Grundlage zur Urteilung, bzw. zum Wollen der Implikate ist und durch Setzung jenes Aktes in den Zustand der Bereitschaft zur ex- pliziten Setzung des impliziterweise Mitgesetzten gerät. Ihr Eintreten in einen Akt gibt ihm seinen wesentlichen (realen und psychischen) Inhalt, dem ein Gegenständliches als das Gemeinte entspricht: sie bestimmt also die gegenständliche Richtung oder den Sinn" des zu "